nehmen wir mal an, es gibt einen Gebührenbescheid an eine Gruppe (z.B. Verwandte; Gebühren = Begräbniskosten für mittellos verstorbenen Angehörigen).
Die Behörde hat die volle Summe einem der Gruppenmitglieder (A) in Rechnung gestellt, weigerte sich auch auf Nachfrage hin, dies in eine Aufteilung zu ändern. Man möge sich das Geld von den anderen Gruppenmitgliedern im Innenverhältnis wiederholen.
Wenn man jetzt noch annimmt, dass es kommt wie immer, wenn Familie und Geld zusammentreffen: eines der Gruppenmitglieder (B) weigert sich zu zahlen, weil er die Rechtmäßigkeit der Gebühr nicht anerkennt.
Kann jetzt A ein Mahnverfahren gegen B einleiten, oder müsste er jetzt nochmals in einen Rechtsstreit mit der Behörde gehen? Nehmen wir mal weiterhin an, A hätte schon vor der Zahlung die Rechtmäßigkeit des Gebührenbescheids anwaltlich prüfen lassen.
Die Behörde darf sich an einen aus der zahlungspflichtigen Gruppe alleine wenden, weil jeder aus der Gruppe „gesamtschuldnerisch“ für die Gebühren haftet.
Sie teilt nie selbst auf. Was für ein Aufwand, das sollen die Betroffenen bitte unter sich ausmachen.
Will oder kann(muss) einer nicht zahlen, dann müssen eben die anderen mehr bezahlen.
Wenn sich nur geweigert wird, dann kann man den Verweigerer notfalls zwingen seinen Beitrag zur Zahlung zu leisten.
Aber wie gesagt, das ist Innenverhältnis und muss zivilrechtlich geregelt werden. Mahnbescheid wäre eine Möglichkeit.
Nur was hätte man damit denn gewonnen ? Dann kann man denjenigen doch gleich auf Zahl verklagen.
Denn würde er auf den Mahnbescheid reagieren und zahlen ?
Hat man denn untereinander überhaupt einmal festgestellt, wer gesetzlich zahlungspflichtig ist ? Das sind ja nicht alle Verwandten.
nehmen wir mal an, es gibt einen Gebührenbescheid an eine Gruppe (z.B. Verwandte; Gebühren = Begräbniskosten für mittellos verstorbenen Angehörigen).
Die Behörde hat die volle Summe einem der Gruppenmitglieder (A) in Rechnung gestellt, weigerte sich auch auf Nachfrage hin, dies in eine Aufteilung zu ändern. Man möge sich das Geld von den anderen Gruppenmitgliedern im Innenverhältnis wiederholen.
Wenn man jetzt noch annimmt, dass es kommt wie immer, wenn Familie und Geld zusammentreffen: eines der Gruppenmitglieder (B) weigert sich zu zahlen, weil er die Rechtmäßigkeit der Gebühr nicht anerkennt.
Kann jetzt A ein Mahnverfahren gegen B einleiten, oder müsste er jetzt nochmals in einen Rechtsstreit mit der Behörde gehen?
Nehmen wir mal weiterhin an, A hätte schon vor der Zahlung die Rechtmäßigkeit des Gebührenbescheids anwaltlich prüfen lassen.
Ich nehme mal an, dass dabei herauskam, dass er rechtmäßig ist, also zumindest schonmal Person A zum Kreis der Bestattungs-/Kostentragungspflichtigen gehört. Jetzt wäre bestenfalls noch zu prüfen, wer noch dazu gehört. Und mit denen muss man sich dann in der Tat selber auseinandersetzen.
wie Duck sagte, wenn es gesamtschuldernisch ist kann jeder in der Gesamtschulderschaft einzeln herangezogen werden.
Falls Gründe für einen Einspruch vorliegen, dann hätte dies innerhalb der Einspruchfrist geschehen müssen. Scheint so, als ob dem nicht so wäre. Also im Außenverhältnis vs. Behörde keine Chance oder es gibt neue Tatsachen.
Falls der Empfangsbevollmächtigte des Bescheides nicht weitergeleitet hat, könnte B sich durchaus im Innenverhältnis von der Haftung auschließen.
Einem beantragtem Mahnverfahren kann man schneller widersprechen wie es beantragt wird.
Widerspruch kostet aber nichts )