Im Dezember 2007wurde eine innerbetriebliche Rente abgeschlossen.Die sich aus Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld zusammen setzt. Im Sommer 2008 wurde das 1.x mal eingezahlt.Es blieb bei der einmaligen zahlung,da eine Erkrankung erfolgte.Durch diese erkrankung ist keine arbeit mehr möglich.ein Rentenantrag läuft zur zeit.Nun die frage.ist es möglich,das die versicherung gelöscht wird und man anspruch auf das einmalig eingezahlt geld hat?
Guten Tag Sonja,
schlecht Nachrichten haben einen Vorteil. Hat man sie erst verdaut,
sieht man klarer. Der Beitrag aus 2007 ist bei der Gesellschaft. Und dort wird er bleiben.
Gruß
Günther