Liebe/-r Experte/-in,
meine Frage basiert auf folgendem hypothetischen Fall:
Arbeitnehmer (N) ist bei Arbeitgeber (G) als Aushilfskraftfahrer (Bote) eingesprungen. Im Zuge seiner Fahrdienstleistungen für G hält N versehentlich die vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit nicht ein. Grund für diesen Verkehrsverstoß war, dass N aufgrund zunächst ungünstiger Sichtverhältnisse (Bsp.: N wurde von einem entgegenkommenden Kfz geblendet) das „Zone 30“ Schild übersehen hatte. Nach einiger Zeit machte sich N Gedanken darüber, ob auf der von ihm befahrenen Straße Tempo 50 oder 30 gelte. Im selben Moment wurde N mit einer - sagen wir - Tempoüberschreitung von 15 km/h geblitzt.
G erhält nach einigen Wochen den Bußgeldbescheid über 25 Euro. Dies entspricht einem Arbeitsgehalt des N für ca. 3 Stunden (Gesamtfahrtzeit 6 Std.). G verlangt nun von N Zahlung der vollen 25 Euro.
Meine Frage ist nun folgende:
Muss der N die vollen 25 Euro begleichen, oder helfen ihm hier die Grundsätze zum innerbetrieblichen Schadensausgleich?
Meine Überlegungen wären, dass die Tatbestandsvoraussetzungen des innerbetrieblichen Schadensausgleichs (betriebliche Tätigkeit, Verschulden) hier vorliegen. Der Verschuldensgrad dürfte hier wahrscheinlich weder bei leichtester Fahrlässigkeit (G zahlt komplett), noch bei grober Fahrlässigkeit (N zahlt komplett) liegen, sondern bei normaler Fahrlässigkeit (Quotelung des Schadens).
Die Tätigkeit als Kraftfahrer ist auch relativ gefahrgeneigt. G hat dieses Risiko (sonst hätte G an diesem Tag selber fahren oder einen viel teureren Berufsfahrer einstellen müssen) auf N verlagert. Mit Blick auf die Vergütung denke ich, dass G max. eine Teilung 50:50 verlangen kann (hier: 12,50 Euro).
Wäre diese Lösung vertretbar?
Für Ihre Antwort danke ich Ihnen im Voraus!
luxuria86