hallo,
hier eine umsatzsteuerliche frage:
ein händler aus den niederlanden kauft in deutschland ein kfz (also steuerfreie innergem. lieferung ) und will es aber sofort in ein drittland exportieren. wie muss das fahrzeug in deutschland fakturiert werden und wie bei dem niederländischen unternehmer? hängen die geschäfte wie bei einem innergem. dreiecksgeschäft zusammen? gibt es diese kombination so überhaupt? oder greift §3(6)+ (7) ustg? vielen dank schon mal für (hoffentlich gaaaanz schnelle) antworten…
Hallo!
Wie ist der Weg der Ware? Wird das Fahrzeug tatsächlich in die Niederlande exportiert? Oder wurde das Fahrzeug direkt in Hamburg aufs Schiff gepackt?
Gruß
Jörg
Wenn das fahrzeug erst mal in die Niederlande geht handelt es sich (soweit die übrigen Voraussetzungen für eine innergem. Lieferung vorhanden sind) um eine innergemeinschaftliche Lieferung.
Was der niederl. Käufer dann mit dem Hobel macht ist in Deutschland egal.
Gruß
Jörg