Innergem. Lieferung ?

hallo,

mal angenommen, belgischer unternehmer B kauft bei D in deutschland eine ladung sauhälften, holt diese ab und verkauft sie dann weiter an den deutschen unternehmer Z.

die warenbewegung erfolgt nur in D

rechnung geht von D an B und von B an Z

sollte doch für D mit ust-id von B eine innergemeinschaftliche lieferung sein, oder ?

danke und gruß inder

Hallo,

für eine innergem. Lieferung ist u.a. Voraussetzung, dass der Gegenstand in einen anderen Mitgliedsstaat gelangt (§ 6 Abs. 1 Nr. 1). Da der Gegenstand Deutschland nie verlässt, ist das nich gegeben, folglich auch keine innergem. Lieferung.

Gruß

Tommel