Liebe Steuerexperten,
ich habe folgendes Problem: Bin gerade noch
dabei, meine Steuererklärung für 2011 zu machen. Bisher bin ich noch als Kleinunternehmer beim FA registriert, stelle nun aber fest, dass ich bereits 2011 erstmals knapp über die Grenze von 17.500 kam und somit also ab 2012 umsatzsteuerpflichtig bin. Da ich meine Einnahmen ausnahmslos von Betrieben aus dem europäischen Ausland beziehe, wäre das normalerweise kein Problem, da ich ja dann keine Umsatzsteuer erheben muss (innergemeinschaftl. Leistung), allerdings habe ich versäumt, mir rechtzeitig eine entsprechende UStId.Nr. geben zu lassen, die ich formal brauche und auf Rechnungen schreiben muss, um von dieser Regelung Gebrauch zu machen. Meine Frage: Muss ich jetzt befürchten, dass ich für 2012 Umsatzsteuer nachzahlen muss (die ich nicht erhoben habe), weil ich die Ust.Id. Nummer 2012 noch nicht beantragt hatte?
Ich hoffe, mir kann hier jemand weiterhelfen. Vielen Dank schon mal.