Innergemeinschaftlciher Erwerb ohne Umsatzsteuer

Guten Morgen,

zu folgender Situation bräuchte ich eure Meinung:

Bei einem Innergemeinschaftlichen Erwerb aus Österreich hat der Käufer dem Österreischen Händler eine Umsatzsteuer-ID vorgelegt.
Eine Umsatzsteuer wurde auf der Rechnung somit nicht ausgewiesen.

Der Käufer hat somit auch keine Umsatsteuer bezahlt und bekommt demnach auch nichts erstattet.
Muss die nirgendwo aufgeführte Umsatzsteuer dennoch irgendwo in der Umsatzsteuervornameldung angegeben werden?

VIELEN TAUSEND DANK UND EIN WUNSCDERSCHÖNES WE
Eure Nadine

Hallo!

Ja, das alles muss in die Umsatzsteuervoranmeldung:

erstmal in Zeile 34 dort ist in Feld 89 der Umsatz (also der Rechnungsbetrag vom Österreicher) einzutragen und dann rechts nebendran 19% davon.

Auf der Seite 2 ist in Zeile 56 in Feld 61 die Vorsteuer aus dem Erwerb, also der Umsatzsteuerbetrag vom vorhergehenden Punkt einzutragen.

Damit ist die Sache wieder Null einmal zahlen auf Seite 1 und einmal zurückbekommen auf Seite 2.

Gruß

Jörg

Alter Schwede :smile:

VIELEN DANK