Guten Morgen,
zu folgender Situation bräuchte ich eure Meinung:
Bei einem Innergemeinschaftlichen Erwerb aus Österreich hat der Käufer dem Österreischen Händler eine Umsatzsteuer-ID vorgelegt.
Eine Umsatzsteuer wurde auf der Rechnung somit nicht ausgewiesen.
Der Käufer hat somit auch keine Umsatsteuer bezahlt und bekommt demnach auch nichts erstattet.
Muss die nirgendwo aufgeführte Umsatzsteuer dennoch irgendwo in der Umsatzsteuervornameldung angegeben werden?
VIELEN TAUSEND DANK UND EIN WUNSCDERSCHÖNES WE
Eure Nadine