Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte?

Guten Tag,
XY-GbR (X=Papa; Y=Sohn) haben ein Geschäft, das sie umbauen wollen. Die Eingangsrechnungen lauten aber nicht auf XY-GbR, sondern nur auf X-GbR; wie ist das mit dem Vorsteuerabzug?
Vielen Dank schon mal für Hilfe.

Servus,

da die Bezeichnung des Leistungsempfängers nicht eindeutig ist, kann der Vorsteuerabzug versagt werden, wenn man an einen Griffelspitzer gerät.

Vermutlich gibt es etwas im Sachverhalt, das Du nicht gesagt hast. Sonst wäre es ziemlich merkwürdig, dass alle Rechnungen falsch adressiert sind - das kommt hie und da mal vor, man lässt sie dann halt auf den richtigen Namen ändern. Aber alle Rechnungen auf den falschen Namen? Da steckt noch irgendwas dahinter, das man wissen müsste, um mehr sagen zu können.

Übrigens: Ein inngergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft ist etwas ganz, ganz anderes.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

erst mal danke dafür. Das mit dem „innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft“ war ein Versehen; ist klar, dass das etwas völlig anderes ist und nichts mit dem Fall zu tun hat. Bin neu hier und hatte aus Versehen mal irgendetwas in die Zeile eingetippt ohne zu wissen, dass es gleich in der Forumsfrage auftaucht…

Gibt es denn Kommentare oder Urteile, die etwas zu dem Fall sagen oder kann man nur aus § 14 UStG Vorsteuerabzug etwas schlussfolgern?

Danke im voraus,
Grüsse,

AL

Servus,

§ 14 UStG ist da eindeutig.

Der Rest liegt im Ermessen des Prüfers - da gibt es ein reiches Spektrum. Ein FA kenne ich, bei dem ich die Rechnung unter allen Umständen ändern ließe, das ist LU - genauso gefürchtet wie weiland Groß-Gerau, welches sich gewaltig gebessert hat. Aber LU bleibt LU…

Schöne Grüße

MM