Innergemeinschaftliche erwerbe Anlage EÜR

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Umsatzsteuer-Voranmeldung wird der Innergemeinschaftlicher Erwerb (ohne MwSt.) angeben dann ergibt es eine MwSt. Schuld was dann wiederrum als Abziehbare Vorsteuerbeträge angegeben werden kann. Wie sieht es aus mit Anlage EÜR wie und wo wird der Betrag angegeben?

Vielen Dank

MfG

rbierau

Hi,
„Schuld was dann wiederrum als Abziehbare
Vorsteuerbeträge angegeben werden kann.“ Verzeih, das verstehe ich überhaupt nicht. Kannst Du es noch ein mal ein bisschen klarer ausdrücken? Aber…ALLE Vorsteuerbeträge behandelst Du gleich.

Sorry, kann im Moment leider nicht helfen.

Hallo,
obwohl ich im Forum nicht als Experte registriert bin,
werde ich versuchen hier weiter zu helfen.
Die Frage war nicht klar definiert. Die MwSt. Shuld muss nicht unbedingt mit innergemeinschaftlicher Erwerb zu tun haben.

Aber wenn es sich um gezahlte Steuerbeträge handelt können sie wiederum in der Zeile 52 als Gezahlte Vorsteuerbeträge bzw. Zeile 53 als An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer der Anlage EÜR geltend gemacht werden.

Grüße

Yucatan

Hi rbierua,

Sorry, aber da bin ich überfragt.

Gruß
Hendrik

hallo rbierau,
kann das genau leider nicht sagen, aber ich meine die eg-ust wird bei der vereinnahmten ust und eg-vst bei der bezahlten vst angegenben. das ist aber nur meine meinung. gruß. IvanovaIra

Hallo,
leider kann ich Ihnen Ihre Frage nicht beantworten, bin auf Arbeitnehmerfragen spezialisiert. Sorry!
MfG
schisa

Hallo,
tut mir leid, weiß ich leider nicht.
LG