in der Umsatzsteuer-Voranmeldung wird der Innergemeinschaftlicher Erwerb (ohne MwSt.) angeben dann ergibt es eine MwSt. Schuld was dann wiederrum als Abziehbare Vorsteuerbeträge angegeben werden kann. Wie sieht es aus mit Anlage EÜR wie und wo wird der Betrag angegeben?
Hi,
„Schuld was dann wiederrum als Abziehbare
Vorsteuerbeträge angegeben werden kann.“ Verzeih, das verstehe ich überhaupt nicht. Kannst Du es noch ein mal ein bisschen klarer ausdrücken? Aber…ALLE Vorsteuerbeträge behandelst Du gleich.
Hallo,
obwohl ich im Forum nicht als Experte registriert bin,
werde ich versuchen hier weiter zu helfen.
Die Frage war nicht klar definiert. Die MwSt. Shuld muss nicht unbedingt mit innergemeinschaftlicher Erwerb zu tun haben.
Aber wenn es sich um gezahlte Steuerbeträge handelt können sie wiederum in der Zeile 52 als Gezahlte Vorsteuerbeträge bzw. Zeile 53 als An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer der Anlage EÜR geltend gemacht werden.
hallo rbierau,
kann das genau leider nicht sagen, aber ich meine die eg-ust wird bei der vereinnahmten ust und eg-vst bei der bezahlten vst angegenben. das ist aber nur meine meinung. gruß. IvanovaIra