Innergemeinschaftliche Erwerbe

Hallo,
im Dezember 1999 habe ich ein Notebook in Österreich gekauft (zum Weiterverkauf). Jetzt ist meine Umsatzsteuererklärung fällig und ich weiss nicht wie dieser Kauf (20% MWst) dort eingetragen wird. Trage ich den Nettowarenwert ein und rechne damm 16% drauf? Kommt dieser Eintrag in die Anlage UR? Danke für Eure Tipps!

Hallo Achim,

im Dezember 1999 habe ich ein Notebook in Österreich gekauft
(zum Weiterverkauf). Jetzt ist meine Umsatzsteuererklärung
fällig und ich weiss nicht wie dieser Kauf (20% MWst) dort
eingetragen wird.

Wenn es denn ein innergemeinschaftlicher Erwerb ist, dann hast Du ja Deine USt-ID in Österreich vorgezeigt und der Umsatz war in Ö USt-frei; d.h. es stehen keine 20% USt auf der Rechnung!

Wenn da doch die 20% USt stehen, dann ist es kein innergemeinschaftlicher Erwerb gewesen.
Dann kannst Du nur noch die Vergütung der USt bei der zuständigen österr. Finanzbehörde beantragen.

Steht auf der Re keine USt, dann trägst Du den Re-Betrag (is ja dann netto!) unter innergemeinschaftliche Erwerbe 16% in die Anlage UR, die USt hieraus überträgst du in die Steuererklärung.
Dann trägst Du nochmals die USt unter Vorsteuer aus innergemeinschaftlichen Erwerben ein.

MfG
Undine