Servus,
schematisch läuft das immer nach
- Steuerbarkeit:
1a Unternehmereigenschaft
1b Ort der Leistung
- Steuerpflicht
- Steuersatz
- Steuerschuldner, Entstehung der Steuer, VAZ
Perry ist Maler und nicht von Rastlos angestellt, ergo Unternehmer.
Wenn das Büro nicht in einem Wohnmobil eingerichtet ist, sondern in einem Haus, ist der Ort der Leistung (diese Frage steht immer am Anfang) dort, wo das Haus steht, also in Deutschland.
Ich überspringe hier die Frage nach Steuerbefreiungen, die gibt nichts her, und die Frage nach dem Steuersatz, die bringt keine Überraschungen.
Interessant ist die Frage nach der Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers. Dazu ist im Sachverhalt nicht genug gesagt, alldieweil es auch zum reinen Privatvergnügen genutzte Büros gibt. Vermutlich soll der Begriff „Büro“ aber auf die Unternehmereigenschaft hinweisen.
Damit kommt man über § 3a Abs 2 UStG zu § 13b Abs 5 UStG. Die Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers hängt nicht davon ab, ob dem Leistungsempfänger eine USt-ID-Nummer zugeteilt ist oder nicht.
Schöne Grüße
MM