Innergemeinschaftliche Lieferung Deutschland

Hallo,

wenn ein deutsches Beschallungsunternehmen für einen deutschen Konzertveranstalter eine Veranstaltung in Italien technisch betreut, kann man das dann auch als innergemeinschaftliche Lieferung betrachten? Wenn ja, müsste ja dann der Konzertveranstalter die USt. für das Beschallungsunternehmen abführen, oder?

Danke schonmal im Voraus.
Jeanette

Hallo,

wenn ein deutsches Beschallungsunternehmen für einen deutschen
Konzertveranstalter eine Veranstaltung in Italien technisch
betreut

=> dann handelt es sich eher um eine sonstige Leistung, und nicht um eine Lieferung und somit nicht um eine innergemeinschaftliche Lieferung

=> Ort wäre somit gem. § 3a Abs. 2 Nr. 3a UStG (R 36 Abs. 2 UStR) dort, wo das deutsche Beschallungsunternehmen tätig wird, also Italien. Damit wäre der Umsatz in Deutschland nicht steuerbar; somit würde die Rechnung ohne Umsatzsteuer ausgestellt werden

http://www.steuerlinks.de/gesetz/ustg/par3a.html

http://www.steuerlinks.de/richtlinie/ustr-2008/r36.html

Viele Grüße
e

Danke, die Antwort hat wirklich geholfen.

Noch eine Frage: Es handelt sich ja um die Leistung eines deutschen Unternehmens an ein deutsches Unternehmen, Leistungsort ist Italien. Da die Leistung steuerfrei ist, muss eine ZM gemacht werden. Bei der elektronischen Abgabe ist es aber nicht möglich, die USt-ID des deutschen Leistungsempfängers einzutragen, weil man das Länderkennzeichen DE gar nicht anwählen kann (als deutscher Unternehmer).

Ist das ein Fehler im Programm oder muss man diese Leistung gar nicht in der ZM aufführen?

Danke schonmal.

Da die Leistung steuerfrei ist, muss
eine ZM gemacht werden.

=> sie ist nicht steuerfrei, sondern nicht steuerbar! heißt, hier in D passiert nix. man gibt diese leistung nur in zeile 42 der ustva an, mehr nicht.

=> nur wenn in D etwas steuerbar ist, kann es auch u.U. steuerfrei sein. ist hier ja nicht gegeben.

Die Leistung ist in Italien steuerbar und dort ist zu prüfen, ob auch steuerpflichtig; aber das ist eine Baustelle für andere experten :wink:

schöne grüße
e

Danke für die Antwort. Habe dazu noch eine kurze Frage. Du schreibst, die Leistung ist u.U. in Italien steuerbar. Wie erfährt eigentlich das italienische Finanzamt von der Leistung? Es ist ja eine Abwicklung zwischen zwei deutschen Unternehmern, also deutscher Konzertveranstalter empfängt in Italien die Leistung eines deutschen Beschallungsunternehmens.

Danke schonmal und sorry für das viele Fragen :smile:

Hallo Jeannette,
wie ich schon gesagt habe, ist deine letzte Frage für andere Experten gedacht: Sofern sich keiner findet, kann man auch das Finanzamt anrufen und nachfragen. So schlimm sind die garnicht :wink:
Vieler Erfolg!
experttobe