Innergemeinschaftliche Lieferung umsatzsteuerfrei

Hallo,

ist die Regel für innergemeinschaftliche umsatzsteuerfreie Lieferungen (wenn alle Bedingungen gemäß UStG erfüllt sind) eigentlich eine Mußbestimmung oder darf der ausländische Lieferant trotzdem eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. erstellen?

Vielen Dank für eine Antwort

Das ist kein Wahlrecht.

Wer aber unberechtigt Umsatzsteuer ausweist, schuldet diese. Der Rechnungsempfänger hat aber keinen Vorsteuerabzug.

Das ist kein Wahlrecht.

Da man aber bei den Formvorschriften soviel falsch machen kann ist es irgendwie doch ein Wahlrecht…