Hallo liebe Forumsgemeinde!
Ich habe heute lange gegoogelt, bin aber nicht viel schlauer u. hoffe, ihr könnt mir helfen., vielleicht hab ich auch zuviel gegoogelt *g*.
Steuerfreie Lieferungen von Ware einer GmbH nach Polen, Rumänien, Frankreich (also alles EU) mit Durchschnittswert von ca. 5.000 bis 10.000 Euro monatlich an andere Unternehmen, sind innergemeinschaftliche Lieferungen, wenn ich das richtig verstanden habe. Muss man somit hier immer eine zusammenfassende Meldung abgeben?
Falls das so sein sollte, müsste das Finanzamt einen nicht darauf aufmerksam machen wenn es das letzte halbe Jahr nicht geschehen ist?
Ich danke euch im Voraus!
Liebe Grüße,
die Baerin
Servus,
Muss man somit hier immer eine
zusammenfassende Meldung abgeben?
Ja.
Falls das so sein sollte, müsste das Finanzamt einen nicht
darauf aufmerksam machen wenn es das letzte halbe Jahr nicht
geschehen ist?
Nein - § 18a UStG ist einer von rund dreißig Paragraphen aus dem UStG, das öffentlich zugänglich ist. Das FA muss hier nicht separat zur Abgabe von ZM auffordern, zumal die ZM das FA nichts angeht, weil sie dem BZSt und nicht dem FA übermittelt werden muss.
In der Praxis gibts aber keine Sanktionen, wenn jemand zu spät mit dem Abgeben von ZM anfängt, und auch nicht, wenn er ein paar Tage für das Abarbeiten des aufgelaufenen Staus braucht. Netterweise wird bei den Finanzbehörden immer noch (fast) jedem geglaubt, der behauptet, er könnte die ZM nicht auf Knopfdruck erstellen, wenn erstmal alle USt-ID-Nummern bei den Debitoren hinterlegt sind.
Schöne Grüße
MM
Vielen lieben DANK!
Das ist zwar nicht das, was ich mir erhofft hatte aber es hilft mir sehr weiter!
Da weiß ich ja was ich in nächster Zeit zu tun habe 
Ich danke Dir für die schnelle und hilfreiche Antwort!!
Liebe Grüße,
die Baerin