Hallo!
Kann mir jemand die beiden Begriffe:
Innergemeinschaftliche Lieferungen und
Innergemeinschaftlicher Erwerb erklären?
Vielen Dank schon mal!
Hallo!
Kann mir jemand die beiden Begriffe:
Innergemeinschaftliche Lieferungen und
Innergemeinschaftlicher Erwerb erklären?
Vielen Dank schon mal!
Hallo!
Ich versuche es mal stark vereinfacht!!!
Beides Begriffe aus der Umsatzsteuer. Normalerweise führt ein Unternehmer auf seine Ausgangsumsätze (Einnahmen) Umsatzsteuer an den Staat ab und bekommt die Umsatzsteuer, die er selbst an andere Unternehmer für seine Eingangsrechnungen (Ausgaben) bezahlen musste (sog. Vorsteuer), von eben diesem Staat zurückerstattet.
Eine innergemeinschaftliche Lieferung liegt vor, wenn eine Lieferung aus EU-Staat A in den EU-Staat B erfolgt. Diese Lieferungen werden NICHT vom Lieferanten im Staat A umsatzbesteuert (Steuerbefreiung), sondern vom Erwerber im EU-Staat B (Umsatzsteuer auf innergemeinschaftlicher Erwerb, sog. „Erwerbsteuer“). Andernfalls würde Staat A permanent einkassieren und Staat B nur erstatten. Im Interesse des einheitlichen Binnenmarktes müsste dies zwischenstaatlich wieder ausgeglichen werden.
Letztlich wird somit eine gewisse Vereinfachung erreicht, da der Erwerber seine Umsatzsteuerschuld (Erwerbsteuer) bei vollem Vorsteuerabzug (Erwerbsteuer als Vorsteuer) zahlungsfrei verrechnen kann.
>> §§ 6a, 4 Nr.1 UStG für igL
>> §§ 1a, 15 I Nr.3 UStG für igE
Ciao!
Nemo