Hat hier jemand die Übersetzung bzw. den exakten Hinsweis, der auf der Rechnung des ausländischen Dienstleisters stehen muss?
Für die innergemeinschaftliche Lieferung gibt es von den IHK´s eine Seite mit Übersetzungen in alle EU-Sprachen.
Aber leider nicht für innergemeinschaftliche sonstige Leistungen…
Wichtig für unsere Rechnungsprüfung und Verbuchung wären die Übersetzungen in Italienisch, Spanisch und Englisch.
Im voraus schon mal herzlichen Dank für Eure Hilfe.
Servus,
den Begriff „innergemeinschaftliche sonstige Leistung“ gibt es auch im Deutschen nicht, daher kann man ihn auch nicht übersetzen. Im Deutschen hieße der Begriff „im Land des Leistungsempfängers steuerbare Leistung“.
Es geht in diesem Zusammenhang darum, daß die Leistung im Land des Leistungsempfängers der USt unterliegt und daß der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet, falls es in seinem Land eine Mehrwertsteuer und eine Reverse Charge - Regelung gibt. Das ist übrigens immer so, wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist, egal ob er im Gemeinschaftsgebiet oder in einem Drittland sitzt.
Im Englischen hieße der Zusatz auf der Rechnung z.B.:
The billed services are subject to VAT in the United Kingdom. VAT is due by the purchaser.
Schöne Grüße
MM
Hi ¿?,
Hat hier jemand die Übersetzung bzw. den exakten Hinsweis, der
auf der Rechnung des ausländischen Dienstleisters stehen muss?
Was für eine Hinweis meinst Du genau?
Auf eine spanische Rechnung kann vieles geschrieben werden…
Schönen Gruß,
Helena
Hallo Helena,
es geht um den Text, den ich in meiner Antwort benannt und auf Englisch wiedergegeben habe:
„Die fakturierte Leistung unterliegt der IVA in Spanien. Der Auftraggeber schuldet die IVA auf den fakturierten Betrag.“
Dieser Zusatz auf einer Rechnung für Leistungen eines deutschen Unternehmers, die in Deutschland nicht steuerbar sind, ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber er erleichtert das Verständnis für den Rechnungsempfänger.
Sicher fällt Dir eine schöne spanische Formulierung dafür ein.
Schöne Grüße
MM
1 „Gefällt mir“
Hallo Martin,
„Die fakturierte Leistung unterliegt der IVA in Spanien. Der
Auftraggeber schuldet die IVA auf den fakturierten Betrag.“
Dieser Zusatz auf einer Rechnung für Leistungen eines
deutschen Unternehmers, die in Deutschland nicht steuerbar
sind, ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber er erleichtert
das Verständnis für den Rechnungsempfänger.
Das kenne ich…
Sicher fällt Dir eine schöne spanische Formulierung dafür ein.
Ob die schön ist… ;o))
Eine Möglichkeit von 1000 wäre:
El servicio facturado está sujeto al IVA en España. El cliente adeuda el IVA del importe facturado."
HTH
Schöne Grüße,
Helena *die sich über ein Sternchen freut*
1 „Gefällt mir“