Muß ein Unternehmer mit USt.-ID-Nr. in Deutschland, der eine
Maschine in Luxemburg kauft, diesen Kauf zwingend beim
deutschen Finanzamt angeben?
Wie soll der D-Unternehmer die Meldung abgeben müssen? Er schreibt nur die Zahlen aus dem Vorgang in die UStVA des betroffenen Zeitraumes und gut. Das FA sieht nicht, ob es ein oder mehrere Vorgänge sind.
Die Rechnung wird vom Verkäufer in Lux. durch Angabe der USt.
des deutschen Kunden netto ausgestellt und vom deutschen
Kunden netto gezahlt.
Und der Verkäufer aus Lux meldet die Summe der Verkäufe an die deutsche USt.-Id.-Nr. im Rahmen der zusammenfassenden Meldung. Wenn die Summe aller per ZM gemeldeten igL nicht mit der Summe der igE auf der UStVA des dt. Unt. übereinstimmt, besteht Kontroll- und Prüfungs"gefahr".
Es handelt sich doch hier eh’ um eine Nullsummen-Rechnung
(Deutscher Kunde führt in D 19% USt. ab und bekomme sie beim
Vorsteuerabzug wieder zurück)…wodurch man sich den
„Aufwand“ der Meldung doch eigentlich sparen kann, sofern kein
Anlagegut aus dem Kauf werden soll - oder?
Tja, man könnte vieles vereinfachen… Aber bei innergemeinschaftlichen Vorgängen sehe ich noch eine gewisse Mißbrauchsgefahr, weshalb die Kontrolle noch notwendig sein wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald