Innergemeinschaftlicher Erwerb mit Barzahlung

Hallo,

wenn eine Firma aus Deutschland i.g. Erwerbe aus einem anderen EU-Land einkauft und diese Bar bezahlt, ist das ein Problem? Gibt es da vielleicht erhöhte Pflichten bei der Barzahlung?

Danke für eure Antworten?

Gruß

Servus,

formal nicht, aber faktisch: Der Nachweis der Beförderung ist im Versandfall bereits durch die Rechnung entweder ausreichend geführt, oder sie ist immerhin ein plausibles Indiz, das akzeptiert werden kann.

Barzahlung lässt an Abholung denken, kann natürlich auch Versand sein - wie auch immer, die Möglichkeiten sind hier eher vage. Es sollte also dran gedacht werden, die Beförderung selber ausreichend zu belegen - das liegt auch im Interesse des Verkäufers, der sonst TVA zahlen muss.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

wenn eine Firma aus Deutschland i.g. Erwerbe aus einem anderen
EU-Land einkauft und diese Bar bezahlt, ist das ein Problem?
Gibt es da vielleicht erhöhte Pflichten bei der Barzahlung?

Bei größeren Beträgen sind ggfs. zu beachten:

$12 a Abs 2 Zollverwaltungsgesetz:
„Auf Verlangen der Zollbediensteten haben Personen Bargeld oder gleichgestellte Zahlungsmittel im Wert von 10 000 Euro oder mehr, die sie in den, aus dem oder durch den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringen oder befördern, nach Art, Zahl und Wert anzuzeigen sowie die Herkunft, den wirtschaftlich Berechtigten und den Verwendungszweck darzulegen…“

Möglicherweise auch bestimmte Regelungen des Geldwäschegesetzes: „Personen, die gewerblich mit Gütern handeln“ , sind in § 2 GwG zunächst einmal als Verpflichtete genannt.

Es wäre sicherlich sinnvoll, zu diesen Themen fachkundigen Rat einzuholen.

Gruß
Zemionow