Innergemeinschaftlicher Erwerb

Hallo,
nachdem mir selbst Finanzbeamte mehrere unterschiedliche Informationen gegeben haben, stehe ich richtig auf dem Schlauch und weiß nicht was ich jetzt machen soll. Was denkt Ihr was ich machen muss?

Fakten:
Ich beziehe waren aus Polen. Ich, sowie mein Lieferant aus Polen haben eine USt.Id Nummer angegeben.Ich habe ein kleines Unternehmen (aber keine kleinunternehmerregelung)
Ich habe eine Nettorechnung erhalten.

Fragen: Wie buche ich eine Lieferung aus Polen in der Buchführung? z.b. als ganz normalen Wareneinkauf nur eben dann 0%?

Was und wo gebe ich diesen Vorgang in der Vorsteueranmeldung an?

Muss ich Quartalsweise beim Bundeszentralamt für Steuern eine MEldung darüber machen?

wenn ich unter dieser Erwerbsschwelle von 12500 bin, was muss ich dann machen?

Wenn ich unter dieser Schwelle bin, darf ich dann meinen Lieferanten aus dem Eu Länern die ust Id nummer nicht mehr angeben? Oder ist das erstmal egal?

Hoffe auf brauchbare Antworten. Ich hoffe ich habe alles angegeben was nötig ist und meine Fragen halberwegs verständlich gestellt.

lg Libelle

Servus,

alle Deine Fragen sind sehr einfach zu beantworten. Bitte stelle sie in das dafür vorgesehene Brett „Steuern“ (unter „Business und Finanzen“ zu finden) und beachte dabei die - im gesamten Forum geltenden - Regeln zu FAQ:1129

Daß hier Finanzbeamte unterschiedliche Antworten geben, kann verschiedene Gründe haben: Einesteils gibt es welche, die die Gleichung + USt - Vorsteuer = 0 nicht besonders eng sehen. Und dann gibts auch welche, die wegen Beamtenrecht nicht gefeuert werden können, und weil es keine Formularausgabe mehr gibt, auch nicht auf die Formularausgabe versetzt werden können, und die man, weil sie irgendwelche Härtefallregeln in Anspruch nehmen, auch nicht nach Kusel zu den Grufties von der ErbSt verschicken kann. Nu, und die müssen halt auch leben.

Schöne Grüße

MM