Liebe Experten,
folgender Sachverhalt: Hersteller in Italien verkauft an ersten Händler in Deutschland, dieser an zweiten Händler, dieser wieder nach Italien. Jetzt könnte die Ware ja innerhalb Italiens verschickt werden. Dies schein leider nicht möglich, da sonst Hersteller an ersten Händler italienische Umsatzsteuer erheben muss und dieser dann über das Vorsteuervergütungsverfahren sich die Steuer wieder holen muss, was leider nicht praktikabel ist, da viel zu langwierig. Der zweite Händler könnte über das Reverse Charge Verfahren gehen. Gibt es eine Lösung für den ersten Händler, ohne dass die Waren jedes Mal über die Alpen hin und her gerfahren werden müssen? Eine Registrierung des ersten Händlers bringt auch nichts, da für die Erstattung dann das ordentliche inländische Verfahren zum tragen kommt, wofür aber Bankgarantien benötigt werden.
gesetze sind dazu da sie zu befolgen, für jeden.
ich kenne nur einen einzigen grund, wenn ein händler in italien nicht direkt beim hersteller in italien kaufen will, ja sogar noch die mehrkosten für den hin und her-transport in kauf nimmt.
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langwierig ist das nicht, wird meistens mit der zu schuldenden mehrwertsteuer verrechnet. aber: vermutlich hat hier einer steuerschulden und würde in diesen fall seine vorsteuer nicht wieder sehen.
übrigens: bei geldgeschäften dieser art, nennt man das geldwäsche
Es geht hier nicht um Geldwäsche sondern um einen ganz normalen Handel mit Waren aus der Photovoltaik. Diese Italiener können nicht in Italien kaufen, da die ital. Distriputoren von diesem Hersteller keine Ware mehr haben, so bleibt nur diese Möglichkeit. Gibt es irgend eine Lösung, ohne Gesetzte zu übertreten und ohne dass die Waren hin und her gefahren werden müssen?
Servus,
Du meinst nicht das Vorsteuervergütungsverfahren, sondern USt-Voranmeldungen mit Saldo rot. Das ist eine ganz andere Schiene.
Ansprüche aus dem Vorsteuervergütungsverfahren können nicht verrechnet werden, weil der Antragsteller im Rahmen dieses Verfahrens keine Schulden haben kann.
Daran, daß ein italienisches Vorsteuervergütungsverfahren schon mal auch Jahre dauern kann, hat sich mit der Beantragung beim BZSt nichts geändert: Dort wird nur die Vorprüfung des Antrages vorgenommen, und dann wird er nach Italien weitergeleitet. Das Schlimme an diesem Weg ist, daß die kleinen Wunder, die man vorher mit einem Galoppino erreichen konnte, bei diesem Ablauf nicht mehr geschehen können.
Schöne Grüße
MM