Innerhalb 24 Std. KTO-Daten mitteilen, sonst

Hallo zusammen,

normalerweise reagiere ich lässig auf diese Art von Mails, aber mich würde mal interessieren, ob die Aussage stimmt:

„Sollte ein Verkäufer nicht innerhalb von 24 Stunden nach Aufforderung seine
Konto Nr nicht mitteilt nehmen wir an das dass Geschäft gescheitert ist.
Mit freun dlichen Gruß
Getränke Xxxxx
Xxxxxxxxx“

Für gewöhnlich führe ich die „Zahlungsmitteilung senden“ über eBay mit meinen hinterlegten Kontodaten (Überweisung+) durch. In diesem Fall hat er die Kaufabwicklung bereits nach Auktionsende selber vorgenommen. Demnach hat er ja auch die Möglichkeit bei eBay die Kontodaten abzurufen, oder nicht? (Bin nicht schreibfaul, möchte nur Klarheit schaffen!) :wink:

Hat er dennoch recht mit seiner Aussage? Wenn ja, wo kann ich dies nachlesen, bei der eBay-Hilfe habe ich bisher nichts rechtliches dazu finden können.

Gruß,
Oliver

normalerweise reagiere ich lässig auf diese Art von Mails,
aber mich würde mal interessieren, ob die Aussage stimmt:

„Sollte ein Verkäufer nicht innerhalb von 24 Stunden nach
Aufforderung seine
Konto Nr nicht mitteilt nehmen wir an das dass Geschäft
gescheitert ist.
Mit freun dlichen Gruß
Getränke Xxxxx
Xxxxxxxxx“

Hi!

Ist ja völliger Blödsinn!

Kannst ja reagieren und antworten:
„Sollte der Käufer nicht innherhalb von 24 Stunden nach Aufforderung das Geld überwiesen haben, nehmen wir an das dass Geschäft als gescheitern an und werden mit einer negativen Bewertung reagieren!“

So mache ich es bei derartigen Deppen immer. Wirkt 100 %ig!! :smile:)

Gruß
Falke

Hi!

Ist ja völliger Blödsinn!

Mag sein, wo kann ich’s nachlesen??

Kannst ja reagieren und antworten:
„Sollte der Käufer nicht innherhalb von 24 Stunden nach
Aufforderung das Geld überwiesen haben, nehmen wir an das dass
Geschäft als gescheitern an und werden mit einer negativen
Bewertung reagieren!“

Werd’ ich wohl so ähnlich schreiben! :wink:

So mache ich es bei derartigen Deppen immer. Wirkt 100 %ig!! :smile:)

Besten Dank!

Hallo :o)

Das einzige, was eBay dazu sagt ist, dass empfohlen wird, innerhalb von 3 Tagen Kontakt aufzunehmen, also nix mit ‚auf jeden Fall innerhalb von 24 Stunden‘, ist ja auch gar nicht immer machbar.

http://pages.ebay.de/help/buy/questions/wait-contact…

Und die Kaufabwicklung ist ja nunmal dazu da, das ganze zu vereinfachen, man MUSS also sicher nicht die Kontodaten nochmal schicken.

Dazu steht bei eBay noch folgendes:

Verkäufer akzeptieren verschiedene Zahlungsmethoden und verwenden unterschiedliche Methoden, um den Verkauf und die Bezahlung abzuschließen. Lesen Sie bitte vor Gebotsabgabe die Artikelbeschreibung aufmerksam durch und informieren Sie sich über die vom Verkäufer akzeptierten Zahlungsmethoden.

http://pages.ebay.de/help/pay/questions/payment-opti…

Er sollte also eingentlich, wenn er die Beschreibung ordentlich gelesen hat verstehen, dass die Kontodaten hinterlegt sind ;o)

Schöne Grüße,

Andrea

Hallo!

aber mich würde mal interessieren, ob die Aussage stimmt:

"Sollte ein Verkäufer nicht innerhalb von 24 Stunden nach
Aufforderung seine
Konto Nr nicht mitteilt nehmen wir an das dass Geschäft
gescheitert ist.

Nein, die stimmt vorne und hinten nicht. Richtig muss es heißen:

„Sollte ein Verkäufer nicht innerhalb von 24 Stunden nach Aufforderung seine Kontonummer mitteilen, nehmen wir an, dass das Geschäft gescheitert ist.“

So, jetzt stimmt die Aussage.

Was Du aber wahrscheinlich wissen wolltest, war, ob das einen rechtlichen Effekt hat. Nun, es hat denselben Effekt, wie wenn Du zum Bäcker gehst, Dir 5 Brötchen geben läßt und dann sagst: „Ich nehme an, das kostet nichts.“

Vertrag ist Vertrag, basta! Bei ebay ist es auch nicht Sache des Bieters, Bedingungen zu stellen. Wie denn? Mit einem Klick ist das Gebot abgegeben, da ist für Bedingungen kein Platz mehr!

Hi

Um aus einen Vertrag auszusteigen muss eine Seite der anderen Seite eine Frist geben die Forderungen zu erfüllen (sprich in Verzug setzen).
24h ist eine zu kurze Frist und anfechtbar.
Über Fristsetzungen selbst gibt es keine rechtliche Grundlage in BGB aber 7-14 Tage ist üblich.

Wenn ihr K sie nun schriftlich auffordert die nötigen Daten innerhalb von 7 Tagen zu übermitteln ansonsten tritt der K zurück und sie tun das nicht innerhalb der Frist, dann ja, dann ist der Kaufvertrag nichtig.

MfG
Lilly

Danke, jetzt weiß ich Bescheid!
Hier nochmal seine Antwort auf meine Mail: :wink:

„Herr Xxxx
danke für ihre Gesste ,aber haben sie auch schon mal dran gedacht das es
neue systeme
gibt .wo das System diesen nicht zulässt .
Vielen Dank Trotzdem werde das Geld überweisen .
Mit freundlichen Gruß
Getränke Xxxxx
Xxxxxxxxx
Xxxx“

Nochmals vielen Dank, jetzt bin ich schlauer! :wink:

Korrekt.
Anzumerken wäre nur noch, dass bei Überweisung+ das Übermitteln der Kontodaten über eine sichere Verbindung erfolgt, bei eMail nicht.

Torx

Nein,
zwischen Kaufläuten heute +1 Tag bei Email ! Also morgen 23.59.59 Uhr!
Bei Privatpersonen kann man sich streiten, so 3-7 Tage sind in Ordnung.

So habe ich es jedenfalls gelernt

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]