Hallo und Danke für die Antworten!
Was hat er denn angestellt? Rasen zu grün???
Gruss Cristalero
>> nein, er (Dipl.Ing. für Garten-u. Landschaftsbau) hat unseren 900qm grossen Vorhof umgepflastert (alte Steine raus, neue rein); ist nicht so ganz einfach über die Fläche das richtige Gefälle für Wasserablauf hinzubekommen; das hat er (glaube ich) ganz gut gemacht, aber die Steine sind grottenschlecht verlegt (viele unterschiedliche Abstände) und nur dürftig eingeschlämmt, sodass streckenweise auch viele leere Fugen sind. Er behauptet, das sei so fertig und verlangt dafür eine 2. Abschlagsrechnung (wovon vorher NIE die Rede war! und auch nichts im Angebot stand), ohne nähere Ausführung wofür. Die 1. Abschlagsrechnung (auch nicht vorher besprochen) hatten wir uns gefallen lassen, da es ein kleiner Betrieb ist und nicht soviel Materialrechnung vorschiessen kann. Verständlich… aber es soll noch eine Pflastergestaltung rund um das Haus gemacht werden und wir sind der Meinung, dass erst alle Arbeiten fertig gemacht werden müssen und dann bekommt er die restliche Rechnung bezahlt (sind mehrere 10.000€). So kenne ich das von anderen Handwerkern (habe schonmal ein ganze Haus umbauen lassen) Der Gartenbauer besteht aber auf die 2. Abschlagszahlung, sonst würde er die Baustelle ruhen lassen (???)
Ist soetwas normal? Wir sind darüber sehr verärgert, zumal alles zusammen nur 3 Wochen dauern sollte und jetzt ist nach 4 Wo. erstmal nur der Vorhof gepflastert; der ganze Rest wird wohl nochmal 3 Wo. dauern ;0((
Ich wollte eben wissen, ob das in der Branche so üblich ist mit den Abschlagszahlungen, ohne schriftl. oder mündl. Abmachung; ob er einfach die Arbeit ruhen lassen darf 8wird ihn wohl keiner zwingen können??) und welche „Fachperson“ dem guten Mann mal erklären kann, dass die Arbeit eben noch NICHT FERTIG ist (Steine einschlämmen).
Werde mich mal an die Handwerkskammer wenden,schlimmstenfalls an einen Rechtsanwalt. Danke für den Tipp! Gruss, Nanamée