Ins 3. Semester der Humanmedizin einklagen?

Hallo,
ich studierte 3 Sememster in Budapest. Bin dann aber aus finanziellen Gründen zurück nach Deutschland gewechselt. Habe mir meine Leistungen anrechnen lassen und bekam 2 Semester angerechnet.

Nun bewerbe ich mich zur Zeit zum 2. Mal für einen Studienplatz bei 26 Universitäten.
Bis jetzt kamen aber nur 4 Absagen, da keine freien Plätze vorhanden seien.

Ich hörte von der Möglichkeit des Einklagens! Ist diese Möglichkeit auch für das 3. vorkl. Semester gegeben?

Wenn ja, wie genau funktioniert das? Also was genau muss ich tun um zu klagen? Was kostet dies?

Auf den Absagen steht immer eine Rechtsfloskel bezüglich eines möglichen „Einspruchs“.

Wie müsste dieser aussehen?

Danke für die Hilfe

Gruß
Kai Franke

Hallo Kai,

ich studierte 3 Sememster in Budapest. Bin dann aber aus
finanziellen Gründen zurück nach Deutschland gewechselt. Habe
mir meine Leistungen anrechnen lassen und bekam 2 Semester
angerechnet.

???
Macht das nicht die Uni, an der du (weiter-)studierst? Wie geht das, wenn du noch keinen Studienplatz hier hast? Oder gibt’s bei den Medizinern dafür eine zentrale Stelle in D???

Nun bewerbe ich mich zur Zeit zum 2. Mal für einen
Studienplatz bei 26 Universitäten.

Wenn ich mich nicht ganz irre, wird Medizin über die ZVS vergeben. Eine Bewerbung direkt bei der Uni scheint mir deshalb wenig sinnvoll!

Bis jetzt kamen aber nur 4 Absagen, da keine freien Plätze
vorhanden seien.

Wundert mich erst mal nicht: die Zulassungsfristen für das kommende Wintersemester sind meines Wissens vorbei. Evtl. kann (!) eine nachträgliche Zulassung für das WS im November oder Dezember kommen.

Ich hörte von der Möglichkeit des Einklagens! Ist diese
Möglichkeit auch für das 3. vorkl. Semester gegeben?

Meine Info: geht prinzipiell immer bei Studienplätzen, die über die ZVS vergeben werden. Genaueres weiß der Anwalt.

Wenn ja, wie genau funktioniert das? Also was genau muss ich
tun um zu klagen? Was kostet dies?

Frag deinen Anwalt! Entweder, er übernimmt den Fall selbst oder aber er leitet dich weiter an einen entsprechenden Spezialisten. Diese Leute haben die entsprechenden Infos. Die Kosten hängen ab vom Anwalt und der Zeit, bis die Klage entweder erfolgreich ist oder aber abgebrochen wird.

Da du nicht der Erste bist, der hier nach dem Thema fragt:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Vielleicht kannst du mit diesen Diskussionen was anfangen …
Gruß
peherr

Hallo Kai,

für das 2. oder höhere Fachsemester kann man direkt bei der Uni bewerben. Nur die Uni macht intern ein Auswahlverfahren, und dann bekommst du einen Platz, nur dann, wenn deine Abi-Durchschnitt dafür geeignet ist. Also du brauchst dich nicht bei der ZVS melden.

Mit dem Klagen ist das keine gute Idee, wenn du nicht viel Geld hast, weil es gibt keine Rechtschutzversicherung, die das Bezahlt. Das ist eine Verhandlung zwischen dir und einer staatlichen Verwaltung (also die Uni). Du muss zuesrt eine „einstweilige Anordnung“ beantragen und das kostet aleine schon ca. 250 €. Aber wenn die Uni einen Anwalt hat, muss du diese Anwaltkosten auch bezahlen, falls du den Prozess nicht gewinst.

Zum Schluss, ich würde dir eine Klage abraten. Weil meine Frau die ganze Sache erlebt hat. Wir sind nur deswegen rund 500 € dünner geworden.

Bewirbt dich bei Ost-Unis ab dem 3. oder 4. Fachsemester.

Viel Erfolg

Deniz Baltaci