Hallo, meine Fragen sind kompliziert zu formulieren…
Fakten: Kündigung am 1.11.2004 durch Insolvenzverwalter
(Arbeitsamt hat vorher 3 Monate Insolvenzgeld gezahlt)
fast 200 Kollegen/-innen meist langjährige (30 Jahre …) Mitarbeiter.
Nun endlich geht das Verfahren weiter und der Ins.-Verw. zahlt 3 Monate ALG aus (d.h. Gehalts-Diff. zum ALG an uns - Rest ans Amt), deshalb meine Hauptfrage:
Bekommen wir nun dann vom Amt die 3 Monate nacherstattet, da ja Arbeitslosenbeginn nun der 1.2.2005 ist - viele haben Renteneinbußen oder gar keine Zahlungen nach Beendigung der ALG-Zahlung…(12 - 36 Monate je nach Alter) – Es sind nun über 6 Jahre!!!
Wie sieht es gesetzesmäßig aus, da 2005 neue Fristen eingeführt wurden?
Müssen nun alle 200 Personen zum Amt, um Termine auszumachen und Formulare auszufüllen - könnte das nicht der Ins.-verw. ‚gesammelt‘ tun?
Herzliches DANKE für Antworten
