Hallo,
ich bin gerade dabei eine neue kfz-versicherung abzuschließen. Natürlich wollen die mir wieder mal die Insassen-Unfall aufschwatzen.
Braucht man die tatsächlich, wenn man öfter mal anderer Leute Kinder mitnimmt? Oder sollte man alternativ/zusätzlich diese Haftungsbeschränkung , wie der ADAC sie vorschlägt, von den Eltern unterschreiben lassen?
Die Kinder haben Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung!
Nur der Fahrer und der Halter nicht!
Insassen Unfallversicherungen sind … - ich brauche eine Unfallversicherung 24 Stunden am Tag unabhängig von Tätigkeiten oder Beförderungsmittel.
Haftungsausschlußerklärungen bei Kindern als Mitfahrer? Das macht denke ich in der Situation mehr Ärger als die Abrechnung etwaiger Schäden mit der Haftpflichtversicherung.
Bei Reitbeteiligungen machen wir sowas - aber nicht bei Kindern in fremden Autos - nicht einmal bei Fremdreitern!
Bei Reitbeteiligungen machen wir sowas - aber nicht bei
Kindern in fremden Autos - nicht einmal bei Fremdreitern!
Meines Wissens ist eine solche Vereinbarung nur zwischen dem Eigentümer des Pferdes und der Reitbeteiligung wirksam. (Schäden an gelegentlichen Fremdreitern sind ja sowieso über die meisten besseren Pferdehaftpflichtversicherungen mitversichert, und benötigen deshalb keine Vereinbarung)
Die Krankenkasse und der Arbeitgeber werden im Schadensfall wohl trotzdem erstmal den Eigentümer in Regress nehmen, und sind an der oben genannten Vereinbarung nicht gebunden. Oder gibt es diesbezüglich inzwischen neue Urteile?
Das Ding isr sowas von überflüssig. Wie Raimund schon schrieb, wollen die Vertreter mal etwas nebenbei einnehmen. Wenn du zuviel Geld hast, dann ja ansonsten kein Kreuz in dem Feld.
alf
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ein Haftungsausschluss ist verbindlich. Voraussetzung ist ein schriftlicher Reitbeteiligungsvertrag mit Haftungsauschluss und einer monatlichen Zahlung für das Recht zu reiten - dann wird die Reitbeteiligung zum Mit"besitzer" und das Thema ist geklärt.
Da das mein Hobby und mein Beruf ist und ich sehr viele Pferde versichert habe - jeden Monat 1-2 Fälle und jedesmal läuft das exakt so ab.
die Insassenunfallversicherung ist allein dann sinnvoll, wenn Vati (Versicherungsnehmer und Fahrzeugführer) mit Mutti (mit Vati in einem Haushalt lebend) an den Baum fährt (und Mutti keine Unfallversicherung hat). Die Haftpflicht von Vati leistet hier nicht bei Schäden der Mutti (allerdings bei allen Anderen Insassen, die nicht zum Haushalt gehören).
Besser währe hier allerdings eine reine Unfallversicherung für Mutti und Vati, ohne Todesfallrisiko und anderen „sinnvollen“ Zusätzen, mit niedriger Progression (225-350%) und hoher Grundsumme und zusätzlich einer vereinbarten Monatsrente.