Hallo,
gilt ein Insektenstich als „ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis“ und kann damit bei entsprechenden Folgeschäden als Unfall in der Unfallversicherung gezählt werden ?
Gruß
Wolfgang
Hallo,
gilt ein Insektenstich als „ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis“ und kann damit bei entsprechenden Folgeschäden als Unfall in der Unfallversicherung gezählt werden ?
Gruß
Wolfgang
HAllo Wolfgang,
zunächst einmal muss aus diesem Insektenstich eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen Konstitution hervorgehen. Der Stich alleine langt ja nun nicht aus.
Und im Anschluss daran hängt dies von den jeweiligen Bedingungen ab. Manche Versicherer haben diese Erweiterung drin und manche nicht.
Gruß
Marco
PS: Findest du im Normalfall unter „Ausschlüsse“
Hallo Wolfgang !
In dem von dir angesprochenen Punkt unterscheiden sich viele Unfallversicherer. Es geht ja nicht um den Insektenstich an sich, sondern, wie du schon schreibst, um Folgeerscheinungen, die durchaus eine dauerhafte Invalidität oder sogar den Tod zur Folge haben können. Leider gibt es nur wenige Versicherer, die qualitativ wirklich gute Bedingungen haben, den Unfallbegriff sehr weit fassen und Deckungserweiterungen genau definieren, die dann auch ausdrücklich mitversichert sind. Zum Beispiel:
"Mitversichert ist der Ausbruch von Infektionskrankheiten, die durch Insektenstiche oder sonstige von Tieren verursachte Hautverletzungen übertragen wurden … "
„Mitversichert sind sonstige Folgen von Insektenstichen (z.b. allergische Reaktionen)“.
Die auf den ersten Blick recht simpel erscheinende Unfallversicherung ist tatsächlich ein sehr komplexes Themengebiet. Erwähnt sei die Hilfeleistung bei Rettung von Sachen oder Menschen oder durch Kraftanstrengung verursachte Gesundheitsschäden (Letztere entstehen ja im Körper), die bei vielen Gesellschaften auch heutzutage lange noch nicht selbstverständlich sind.
Viele Grüße
Uwe
Hallo Uwe,
und vor allem ein haftungsrechtlich kritisches. Die Bedingungen unterscheiden sich erheblich und das Thema Berufsgruppeneinteilung und Gesundheiotsfragen machen Probleme.
Es gibt in der Zwischenzeit Konzepte ohne BG-Einteilung für Männer (sehr empfehlenswert)
Vereinfachte bis keine Gesundheitsfragen!
Krebsrisiko für Frauen!
etc.
Ganz wichtig: bitte durchlesen in den bedingungen was und wer trotz Beitragszahlung nicht versichert ist.
Zu den Beitragen: Bei der Allianz sollen ca. 60% des beitrages reiner gewinn sein. So erklären sich dann die Preise der Deckungskonzepte!
Viele Grüße
Thorulf Müller