Hallo Forum,
stellt ein Inserat in einer Tageszeitung mit dem Inhalt: „Suche weitere Geschädigte der Handwerks-FA.XY zur Bildung einer Interessengemeinschaft.“ schon üble Nachrede dar? Ist es weiter möglich zu schreiben: " Besitzer eines Produktes von Handwerks-FA.XY: Bitte überprüfen Sie Ihr Produkt auf korrekte Installation unbd setzen Sie sich bei nicht korrekter Montage mit uns in Verbindung."
Kann FA.XY dieses Inserat schon zum Anlass nehmen juristisch gegen den Inserenten vorzugehen?
Danke,
irgendwieundsowieso
Vorab: dieses ist keine anwaltliche Auskunft.
Ueble Nachrede ist wohl eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung,
die nicht erweislich wahr ist (siehe Wiki Eintrag).
Die Fragen, die man sich hier also stellen muss, sind
- was wird behauptet
- ist es erweislich wahr
- ist es ehrverletzend
und es duerfte sicherlich auch davon abhaengen, ob der „Geschaedigte“ G, der diese Anzeige aufgibt, nur Geschaedigter ist oder vielleicht eine Konkurrenzfirma zu XY, der mit diesen Anzeigen ihren Mitbewerber loswerden moechte.
Zu den Fragen:
Es ist sicherlich so, dass behauptet wird, es gaebe Geschaedigte durch XY oder durch Produkte von XY.
Wie der Wahrheitsgehalt dieser Behauptung ist, kann ich nicht beurteilen. Vielleicht ist die Behauptung wahr (da G ja geschaedigt wurde). Vielleicht fuehlt sich G aber auch nur geschaedigt.
Der Tatbestand, dass die Behauptung „XY schaedigt andere Leute“ geeignet ist, XY in der oeffentlichen Meinung herabzuwuerdigen, ist glaub ich schon gegeben.
Andererseits hat mir mein Anwalt A mal erklaert, ich koennte durchaus in die B*ldzeitung schreiben lassen „A ist inkompetent und hat mich im Fall Y falsch beraten“ (nicht, dass ich das vorhaette) und er haette grosse Schwierigkeiten, mich zu verklagen …
Gruss
tomsam
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Hallo tomsam,
danke für die Info. Hilft schon weiter.
Es ist so, dass eine weitere Fachfirma die Anlage des G begutachtete und zu einem vernichtenden Urteil kam. O-Ton : " Es ist traurig, dass man dies über einen Kollegen sagen muss… PFUSCH ".
Den 10 Punkte umfassenden schriftlich abgefassten Bestandsbericht hat die FA.XY erhalten, weigert sich aber nachzubessern.
Gruss
irgendwieundsowieso