Hallo!
muss im Falle einer Inso mit :Zwangsversteigerung der :Immobilie die Grundsteuer für :diese weitergetragen werden?
Die Immobilie gehört zur Insolvenzmasse. Für die
Insolvenzmasse und alle damit im Zusammenhang stehenden
Belange und Zahlungen ist ausschließlich der
Insolvenzverwalter zuständig.
Der Insoverwalter hat die Immobilie aus der Masse freigegeben.
Daher ist das nicht so einfach.
Aus Deinem Posting spricht ein fatales Mißverständnis: Der
Insolvenzverwalter ist nicht Dein Gegner!
Nee, Nee, das ist wirklich mißverstanden. Ich kann mich grds. nicht beschweren, er lässt mich in Ruhe und besser kann man’s nicht haben.
Er kam aber in diesem Jahr mit solchen „Spässen“ wie füllen Sie mal eben diese Anträge aus (um die 30 Seiten), ich komme Do um 10.00 wegen der Besichtigung. Dieses Schreiben erhielt ich Dienstag.
Nun, zum Einen war die Immobilie bereits geschätzt worden, Desweiteren hatte ich die Anträge schon an das Gericht gestellt, meine Nachfrage warum ich denn, den Antrag nochmal ausfüllen soll, erhielt ich sinngemäss ein „weil ich’s gesagt habe“, real begründet hat er’s nicht und der Termin war bereits anderweitig verplant.
Sieh unbedingt zu,
ein menschlich verträgliches Verhältnis zum Inso-Verwalter zu
pflegen. Nehme Pflichten wie z. B. sofortige und
unaufgeforderte Mitteilung von Anschrift, Telefon und
Einkommensverhältnissen sehr ernst. Wenn der Inso-Verwalter
vor der Tür steht, bist Du für ihn da. Ohne Wenn und Aber,
ohne Zickerei. Kaffee kochen, Pläuschchen halten. Umgekehrt
ist der Inso-Verwalter immer für Dich da. Du hast jahrelang
einen Rechtskundigen an der Seite - zum Nulltarif! Der will
Dir doch nichts Böses, wenn man unter vernünftigen Menschen
guten Umgang miteinander pflegt. Kein Inso-Verwalter hat es
nötig, sich vorführen zu lassen und wird deshalb gallig, wenn
er auf einen bockigen Mandanten trifft.
Tatsächlich halte ich mich für alles andere als bockig.
Wird man in Sachen Termin von der Gegenseite übergangen, dann ist das nicht mein Problem, so deutlich muss man das sehen. Ich gehe aber davon aus, dass dies einem vernüftigem Menschen begreifbar sein sollte. Was allerdings überhaupt nicht geht ist, dass auf Kommando gesprungen wird.
Studiere unbedingt die Insolvenzordnung. Da steht sinngemäß,
daß dem Schuldner aus seinem Einkommen
… ist im Moment nicht da(Studium)
(ggfs auch aus der
Verwertung der Insolvenzmasse)
… auch das wird nix, da die Bank, falls überhaupt versteigert werden kann, nicht mal komplett befriedigt werden wird.
Beträge für einen
„bescheidenen, angemessenen Lebensunterhalt“ zu belassen sind.
Du bemerkst hoffentlich den Ermessensspielraum. Das aber ist
des Ermessensspielraum des Insolvenzverwalters! Ein Schuldner
muß schon ziemlich dumm sein, wenn er diese Verhältnisse nicht
begreift und sich nicht dementsprechend verhält.
Zwischen Schuldner und Inso-Verwalter brauchts ein
Vertrauensverhältnis, das der Schuldner unter gar keinen
Umständen mißbrauchen sollte. Dann telefoniert man
gelegentlich anläßlich irgendwelcher Sachen miteinander und
sieht sich vielleicht einmal jährlich - zum Kaffeetrinken.
Zwischen verträglich und vertrauensvoll miteinander umgehenden
Menschen ist alles möglich! Wer das anders sieht, wird 6 ganz
bittere Jahre erleben und womöglich wegen irgendwelcher
Geringfügigkeiten keine Restschuldbefreiung bekommen.
Naja, das ist ja eigentlich der Punkt auf den ich hinaus wollte.
Im Prinzip kann das Verhältnis kalt sein wie es will, solange man sich an die gesetzlichen Bestimmungen hält ist alles i.O.
Ganz am Anfang haben wir uns mal getroffen und er hat mir verdeutlicht, dass ich für ihn ein absolutes Verlustgeschäft bin.
Nun, das ist mir ehrlich gesagt nicht so wichtig, denn wie Du richtig bemerkst interessiert mich die RSB als Licht am Ende des Tunnels.
viele Grüsse
Doro