Einkünfte.
Bei der Inso werden die Lohneinkünfte ab eine gewissen Höhe entsprechend der Pfändungsgrenze abgeführt.
Bei diesen Lohnzahlungen gehört einerseits das Bruttogehalt, andererseits aber auch zuwendungen für auswärtige Unterbringung bzw. Verpflegung - genannt Auslöse.
Nach meiner Ansicht gehört dieser Betrag nicht zu den zu pfändenen Einkommen.
Welchen Betrag aber nimmt oder sollte der Insoverwalter als Grundlage für die Pfändungen nehmen ?
wo könnte ich weitere Informationen finden ?
Gruß
Theo