Inso und GdB

Hallo zusammen,

angenommen jemand befindet sich in der Verbraucherinsolvenz und ist schwerbehindert, unterhalts- und umgangspflichtig und Arbeitnehmer.

Kann dieser Mensch seinen Selbstbehalt über die Pfändungstabelle hinaus erhöhen?

Wenn ja, wie?

Grüße
Bori

Hallo Bori,

jeder Insolvenzschuldner kann beim Insolvenzgericht einen Antrag nach § 850f ZPO stellen. Für den Ablauf ist es regelmäßig günstig, den Antrag verständlich aufzubereiten vorher mit dem Treuhänder abzustimmen.

Gruß,
Oskar