Herr X befindet sich in der Verbraucherinsolvenz.
Während dieser Zeit wird er in ein Gerichtsverfahren verwickelt.
Da er sich nicht wehrt, ergeht ein Versäumnisurteil (Kinderunterhalt) gegen ihn.
Der gegnerische Anwalt versucht nun mittels Zwangsvollstreckung seine gerichtlich festgesetzten Anwaltskosten zu erhalten.
Die Zwangsvollstreckung wird zu Gebührenlasten des Anwaltes wg. der Insolvenz eingestellt.
Die Forderung kann also erst nach Beendigung der Insolvenz eingetrieben werden.
Kann der Anwalt nun die Kosten der Verfahreneinstellung während der Insolvenz von Herrn X auf seine Forderung (evtl. mit Zinsen) aufschlagen?
Die Forderung kann also erst nach Beendigung der Insolvenz
eingetrieben werden.
So ist es.
Kann der Anwalt nun die Kosten der Verfahreneinstellung
während der Insolvenz von Herrn X auf seine Forderung (evtl.
mit Zinsen) aufschlagen?
Durch mangelhafte Sorgfalt/Unkenntnis entstandene Kosten muss der Anwalt selbst tragen. Er weiß (sollte wissen), dass nach Eröffnung eines Inso-Verfahrens während der Wohlverhaltensphase ein Vollstreckungsverbot gilt. Dass für den Schuldner gerade die Wohlverhaltensphase läuft, muss man als bekannt voraussetzen, denn es wurde veröffentlicht.