Inso, Zwangsvollstreckung, Kosten

Hallo Experten,

Herr X befindet sich in der Verbraucherinsolvenz.
Während dieser Zeit wird er in ein Gerichtsverfahren verwickelt.
Da er sich nicht wehrt, ergeht ein Versäumnisurteil (Kinderunterhalt) gegen ihn.
Der gegnerische Anwalt versucht nun mittels Zwangsvollstreckung seine gerichtlich festgesetzten Anwaltskosten zu erhalten.
Die Zwangsvollstreckung wird zu Gebührenlasten des Anwaltes wg. der Insolvenz eingestellt.
Die Forderung kann also erst nach Beendigung der Insolvenz eingetrieben werden.

Kann der Anwalt nun die Kosten der Verfahreneinstellung während der Insolvenz von Herrn X auf seine Forderung (evtl. mit Zinsen) aufschlagen?

Danke und Gruß

Hagen

Hallo,

wie geht das? Ist das rückständiger Unterhalt vor InsO Eröffnung?

http://www.advogarant.de/Infocenter/Rechtsinfo/Famil…

VG
EK

Guten Tag,

es geht im vorliegenden, theoretischen, Fall nicht um den Unterhalt, sondern um die Anwaltsrechnung.
Es gibt keine Unterhaltsschulden.

Konkret geht es um die Kosten, die der Anwalt zahlen muss.

Gruß
Hagen

Hallo!

Die Forderung kann also erst nach Beendigung der Insolvenz
eingetrieben werden.

So ist es.

Kann der Anwalt nun die Kosten der Verfahreneinstellung
während der Insolvenz von Herrn X auf seine Forderung (evtl.
mit Zinsen) aufschlagen?

Durch mangelhafte Sorgfalt/Unkenntnis entstandene Kosten muss der Anwalt selbst tragen. Er weiß (sollte wissen), dass nach Eröffnung eines Inso-Verfahrens während der Wohlverhaltensphase ein Vollstreckungsverbot gilt. Dass für den Schuldner gerade die Wohlverhaltensphase läuft, muss man als bekannt voraussetzen, denn es wurde veröffentlicht.

Gruß
Wolfgang