Insolbenzgeld bzw. zurückbehaltungsrecht

Hi Leute,

mich würde mal folgendes Interessieren. Was passiert wenn jemand schon über 2 Monate kein Gehalt von seinem Arbeitgeber bekommen hat, der Arbeitgeber jedoch keine Insolvenz anmeldet. Das Arbeitsamt zahlt ja nur, wenn nur Insolvenz anliegt oder das Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht. Also was passiert, wenn die Person vom Zurückbehaltungsrecht der Arbeitsleistung gebrauch macht, die Firma aber keine Insolvenz anmeldet. Da muss es doch ein Ausnahmeregelung geben, dass der Arbeitnehme rzumindest für die Zukunft vom Arbeitsamt Geld erhält, oder?

oder muss immer zwingend das Arbeitsverhältnis beendet werden?

gruss,

Moien,

bei mir habe ich damals selbst Insolvenz beantragt und dadurch für drei Monate rückwirkend mein Geld erhalten. Geh doch einfach zum AB und lass dich dort beraten - kostet doch nichts…

Gruß

Bernd
P.S.: Bei einem insolventem Unternehmen ist es doch wirklich wurscht ob der Vertrag ebendet wird oder net…

Hi, danke für deine Antwort aber. was ist wenn man schon beim Arbeitsamt war. dort bekommt man gesagt, dass man dann selbt Insolvenz anmdelden. Was ist aber ,wenn das Unternehmen durch Investoren Schreiben usw. nicht wirklich insolvent ist. des weiteren habe ich gehört, dass so eine Insolvenz anmeldung, geld kostet.

danke.

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Rehi,

sagte ja das man notfalls selbst Insolvenz beantragen muß. Weiß die Kosten nicht mehr genau, aber war nicht die Welt und für drei Monate vollen (Brutto-)lohn muss halt was gemacht werden.

Ob die Firma wirklich insolvent ist oder eine Klage lohnt kann natürlich keiner wissen, aber bei einem Insolvenzverfahren muß die Firma die Liquidität nachweisen (da reiche keien Investorenschreiben) und das dürfte schwer fallen solange kein Lohn bezahlt wird!

Gruß

Bernd

Hallo

Wie hat der Arbeitgeber auf den Mahnbescheid reagiert, den Du erwirkt hast?

Gruß,
LeoLo