Wie ist das,wenn mann ein Schreiben von einem
Insolvenzverwalter/Rechtsanwalt erhält,und dieser fordert noch
eine offene Rechnung von 100€ ein.
Hab man Chancen mit hilfe eines Rechtsanwalts oder sonstiger
Widerspruchsschreiben diese Rechnung für nichtig erklären zu
lassen?
Nein, die Rechnung des Insolvenzverwalters scheint ja schon in Ordnung zu sein, diese ist keineswegs „nichtig“. Falls die Schulden der insolventen Firma ebenfalls unbestritten sind, kann man gegenüber dem Insolvenzverwalter allerdings die Aufrechnung erklären. Die gegenseitigen Schulden heben sich dann sozusagen auf.
Was ist, wenn dieser Verwalter so eine Klausel einfügt wie:
„Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen geleistete
Einlage von z.B. 100,00 € eine nachrangige Forderung
darstellt, die nicht angemeldet werden kann und daher
in der Berechnung nicht berücksichtigt wurde.“
Das hat doch auch keinen rechtlichen Bestand,wenn mann sein Geld wiederhaben wollen würde.
Dann solltest Du mal kurz erklären was da überhaupt vorliegt,wenn von einer „Einlage“ gesprochen wird.
Die kann wahrscheinlich nicht mehr rückgezahlt werden,sie gehört zwar zu den Insolvenzforderungen,aber ist ganz,ganz hinten eingereiht.
Vorher wird anderes beglichen,Forderungen des Finanzamtes,Sozialabgaben usw… Nur wenn dann noch etwas Guthaben übrig wäre,kommen diese Forderungen dran zur Abwicklung.