Insolvente Firma verlangt Geld, hat aber Schulden

Hallo.

Wie ist das,wenn mann ein Schreiben von einem Insolvenzverwalter/Rechtsanwalt erhält,und dieser fordert noch eine offene Rechnung von 100€ ein.

Da die insolvente Firma einem aber noch 100€ schuldet,müsste man doch diese Rechnung garnicht begleichen, oder?

Wie würde man eigentlich rechtlich mit meiner meinung dastehen?

Hab man Chancen mit hilfe eines Rechtsanwalts oder sonstiger Widerspruchsschreiben diese Rechnung für nichtig erklären zu lassen?

Danke im Vorraus.

Hallo

Wie ist das,wenn mann ein Schreiben von einem
Insolvenzverwalter/Rechtsanwalt erhält,und dieser fordert noch
eine offene Rechnung von 100€ ein.

Hab man Chancen mit hilfe eines Rechtsanwalts oder sonstiger
Widerspruchsschreiben diese Rechnung für nichtig erklären zu
lassen?

Nein, die Rechnung des Insolvenzverwalters scheint ja schon in Ordnung zu sein, diese ist keineswegs „nichtig“. Falls die Schulden der insolventen Firma ebenfalls unbestritten sind, kann man gegenüber dem Insolvenzverwalter allerdings die Aufrechnung erklären. Die gegenseitigen Schulden heben sich dann sozusagen auf.

Gruß
smalbop

Was ist, wenn dieser Verwalter so eine Klausel einfügt wie:

„Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen geleistete
Einlage von z.B. 100,00 € eine nachrangige Forderung
darstellt, die nicht angemeldet werden kann und daher
in der Berechnung nicht berücksichtigt wurde.“

Das hat doch auch keinen rechtlichen Bestand,wenn mann sein Geld wiederhaben wollen würde.

Hallo !

Dann solltest Du mal kurz erklären was da überhaupt vorliegt,wenn von einer „Einlage“ gesprochen wird.

Die kann wahrscheinlich nicht mehr rückgezahlt werden,sie gehört zwar zu den Insolvenzforderungen,aber ist ganz,ganz hinten eingereiht.

Vorher wird anderes beglichen,Forderungen des Finanzamtes,Sozialabgaben usw… Nur wenn dann noch etwas Guthaben übrig wäre,kommen diese Forderungen dran zur Abwicklung.

MfG
duck313

Mit den 100€ wurde ein Geschäftsanteil gekauft.
So war man Mitglied und es wurde Strom geliefert.

Mit den 100€ wurde ein Geschäftsanteil gekauft.
So war man

Mitinhaber und haftet den Gläubigern gegenüber bis zur Höhe der Einlage

Gruß Keki

1 „Gefällt mir“

oh weh.
na dann.
vielen dank für die hilfe.

Falls die
Schulden der insolventen Firma ebenfalls unbestritten sind,
kann man gegenüber dem Insolvenzverwalter allerdings die
Aufrechnung erklären.

aber nur dann, wenn es sich um aufrechenbare dinge handelt.

Es wäre eine alte Stromrechnung.

Die aber vom Firmeninhaber beim bekanntwerden der Insolvenz fallengelassen wurde, da damals schon bekannt war, das keiner seine Einlage bekommen wird.

Aber nun kommt der Insolvenzverwalter und zieht diese Rechnung wieder raus und will Geld.