Wenn eine GmbH Waren wie bspw. Büromöbel und EDV auf Rechnung bestellt und diese Rechnungen nicht bezahlt, weil sie insolvent ist, inwieweit ist das strafrechtlich relevant ? Die Waren stehen bis zur Bezahlung im Eigentum des Lieferanten und müssten eigentlich herausgegeben werden. Was jedoch, wenn der Abnehmer stattdessen die Waren weiterveräußert und auch den erzielten Erlös nicht herausgibt ?
Die GmbH wollte die Rechnungen bezahlen; konnte aber schließlich doch nicht aufgrund diverser Forderungsausfälle von Kunden.
Was geschieht nun mit der bestellten Ware ? Zurückgeben ? Was, wenn Sie bereits weiterveräußert wurde oder abhanden gekommen ist ?
Wie sieht es mit der Haftung des Geschäftführers aus ? Normalerweise haftet die GmbH mit dem Stammkapital in Höhe von 25T €. Da dies jedoch nicht mehr vorhanden ist, muss der Geschäftführer dann privat haften mit 25T € oder muss er garnichts zahlen respektive die GmbH mit der Folge, dass die Gläubiger leer ausgehen ?
Wie sieht es mit der Haftung des Geschäftführers aus ?
Normalerweise haftet die GmbH mit dem Stammkapital in Höhe von
25T €. Da dies jedoch nicht mehr vorhanden ist, muss der
Geschäftführer dann privat haften mit 25T € oder muss er
garnichts zahlen respektive die GmbH mit der Folge, dass die
Gläubiger leer ausgehen ?
Zwei infos hierzu:
Die GmbH haftet mit ihrem gesamten Vermögen, die Haftung ist nicht auf das Stammkapital beschränkt.
Der Geschäftsführer muss nicht privat haften, dafür ist es ja eine GmbH (es sei denn er hat seine Pflichten gegenüber der Gesellschaft, den Gesellschaftern, den Gläubigern der Gesellschaft, dem Fiskus oder der Allgemeinheit verletzt).
Was geschieht nun mit der bestellten Ware ? Zurückgeben ? Was,
wenn Sie bereits weiterveräußert wurde oder abhanden gekommen
ist ?
Wurden die Waren vor oder nach Insolvenzanmeldung weiterverkauft?
Wie sieht es mit der Haftung des Geschäftführers aus ?
Normalerweise haftet die GmbH mit dem Stammkapital in Höhe von
25T €. Da dies jedoch nicht mehr vorhanden ist, muss der
Geschäftführer dann privat haften mit 25T € oder muss er
garnichts zahlen respektive die GmbH mit der Folge, dass die
Gläubiger leer ausgehen ?
Der GF haftet nicht mit seinem Privatvermögen. Was man machen kann, wenn man einer GmbH nicht traut: eine private Mitschuldübernahme durch den GF unterschreiben lassen.
Wenn der GF das unterschreibt, haftet er ersatzweise. Frage aber, ob er dann Verträge unterschreibt. Das werden meist nur GF machen, die gleichzeitig auch Gesellschafter sind.
Die private Mitschuldübernahme darf aber m.E. nicht irgendwo im Kleingedruckten stehen, sondern muss eindeutig hervorgehoben werden.
Wenn eine GmbH Waren wie bspw. Büromöbel und EDV auf Rechnung
bestellt und diese Rechnungen nicht bezahlt, weil sie
insolvent ist, inwieweit ist das strafrechtlich relevant ?
Es kommt darauf an, ob die Person, die bestellt hat, im Zeitpunkt der Bestellung von der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit wusste oder nicht. Wenn ja: Betrug.
Die GmbH wollte die Rechnungen bezahlen; konnte aber
schließlich doch nicht aufgrund diverser Forderungsausfälle
von Kunden.
Also: Kein Vorsatz, keine Strafbarkeit. In der Theorie, wohlgemerkt.
Was geschieht nun mit der bestellten Ware ? Zurückgeben ? Was,
wenn Sie bereits weiterveräußert wurde oder abhanden gekommen
ist ?
Wurden die Waren vor oder nach Insolvenzanmeldung
weiterverkauft?
Was macht das für einen Unterschied ?
Wie sieht es mit der Haftung des Geschäftführers aus ?
Normalerweise haftet die GmbH mit dem Stammkapital in Höhe von
25T €. Da dies jedoch nicht mehr vorhanden ist, muss der
Geschäftführer dann privat haften mit 25T € oder muss er
garnichts zahlen respektive die GmbH mit der Folge, dass die
Gläubiger leer ausgehen ?
Der GF haftet nicht mit seinem Privatvermögen. Was man machen
kann, wenn man einer GmbH nicht traut: eine private
Mitschuldübernahme durch den GF unterschreiben lassen.
Wenn der GF das unterschreibt, haftet er ersatzweise. Frage
aber, ob er dann Verträge unterschreibt. Das werden meist nur
GF machen, die gleichzeitig auch Gesellschafter sind.
Die private Mitschuldübernahme darf aber m.E. nicht irgendwo
im Kleingedruckten stehen, sondern muss eindeutig
hervorgehoben werden.