Hallo Mein Betrieb hat einen Insolvenzantrag gestellt,welcher am1.4.2012 eröffnet werden soll.Z.Z.bekomme ich Insolvenzgeld f.3 Monate.Ich schreibe fleißig Bewerbungen.Meine Frage:welche Kündigungsfristen gelten für mich?Oder was ist bei einen Aufhebungsvertrag zu beachten?Danke
Das Arbeitsrecht wird durch das Insolvenzrecht nicht (oder kaum) beeinflusst. Insofern gelten die Kündigungsfristen, die auch ohne Insolvenz gelten würden.
Allerdings sind nur 3 Monate einer eventuellen Kündigungsfrist bevorrechtigt zu bezahlen (= Masseverbindlichkeit). Eine eventuell längere Kündigungszeit ist als Insolvenzforderung anzumelden und wird nur quotal bezahlt.
Glauben Sie denn, der Betrieb wird fortgeführt oder geschlossen? Wie lang ist denn Ihre Kündigungszeit?