Insolventer Hausbesitzer zahlt positive Betriebsko

Wenn der Hausbesitzer insolvent ist, darf er die zuviel gezahlten Betriebskosten einbehalten? Ist man dann überhaupt danach noch verpflichtet Betriebskosten nachzuzahlen, wenn diese den schuldigen Betrag nicht übersteigen?

Hallo,

Wenn der Hausbesitzer insolvent ist, darf er die zuviel
gezahlten Betriebskosten einbehalten? Ist man dann überhaupt
danach noch verpflichtet Betriebskosten nachzuzahlen, wenn
diese den schuldigen Betrag nicht übersteigen?

wie meinen? Es wird nicht so ganz klar, was du hier so hinkritzelst, aber versuchen wir mal eine Deutung.

Der VM ist insolvent und zahlt Guthaben aus der letzten BK-Abrechnung nicht zurück. Richtig?

Natürlich „darf“ er das nicht! Das Guthaben steht ja dem Mieter zu. Aber wie das so ist mit insolventen Menschen, sie können nicht zahlen. :smile:

Wenn man bei der aktuellen BK-Abrechnung eine Nachzahlung zu leisten hätte, könnte man sicherlich - da einem Guthaben 3 Jahre lang zustehen - das damalige Guthaben mit der jetzigen Nachforderung verrechnen unter den von dir genannten Voraussetzungen zahlt man also nix mehr, übersteigt der geforderte Betrag das Guthaben, zahlt man eben den Rest.

Gruß
Nita

Hallo,

die Frage lässt sich leider nicht so pauschal beantworten, da im Insolvenzrecht Vieles auch an Fristen hängt. Grundsätzlich bin ich aber der Meinung, dass ein Guthaben bei Betriebskosten in die Insolvenzmaße fällt, d.h. der Rückforderungsanspruch dann zur Tabelle angemeldet werden müsste.

Betriebskostennachzahlungen sind dagegen auch bei Insolvenz des Vermieters ganz normal zu leisten, ggf. zu Händen des Insolvenzverwalters.

Steht eine Nachzahlung an, besteht jedoch eine Gegenforderung kann man diese ggf. gegeneinander aufrechnen. Gerade hier kommt es jedoch darauf an, in wie und in welchem Zeitraum die Aufrechnungslage entstanden ist.

Wie gesagt, das Ganze lässt sich ohne weitere Einzelheiten zum Sachverhalt nur sehr oberflächlich beantworten. Gegebenenfalls sollte man hier wirklich den Rat eines Anwalts einholen.

Viele Grüße
Bernhard