es ergibt sich folgende Situation:
der insolvente Ehemann hat für ein Konto seiner Ehefrau eine Bevollmächtigung( eröffnet während der Inso ).Jetzt sollen größere Beträge seitens der Frau auf dieses Kto. eingezahlt werden damit der Ehemann in ihrer Abwesenheit geplante Käufe tätigen kann. Die Sorge die nun aufkommt ist, das der Inso-Verwalter diesen Geldeingang dem insolventen Mann zuordnet und Forderungen stellt. Kann/ darf er das ?
Wie sollte das Ehepaar vorgehen ?
wenn die Ehefrau nicht auch im Inso ist hat der Verwalter wohl keinen Anspruch auf die Kontobewegungen der Nicht-Inso-Betroffenen und deren Konten.
WEnn man schon befürchtet, dass der Inso-Verwalter hier etwas „drehen"vermuten“ könnte, gibt es vielleicht andere Möglichkeiten, dass die Ehefrau selber trotz Abwesenheit die Einkäufe bezahlen kann; ggf. blanko unterschriebene Überweisungen etc.
Der Sachverhalt ist relativ pauschal vorgetragen, vielleicht gibt es noch ein paar Infos.