Insolvenz

Ein Unternehmer/Unternehmerin betreibt ein Geschäft als gmbh in Deutschland , hat aber den privaten Wohnsitz im europäischen Ausland.

Der Unternehmer/in schuldet einem seiner Mitarbeiter noch Lohn, den er aufgrund der schlechten finanziellen Situation nicht zahlen kann.
Er meldet Insolvenz an und reagiert auf keine Schreiben, die an seine Adresse im Ausland zugestellt werden.

Was kann der Arbeitnehmer hier tun ?

Was kann der Arbeitnehmer hier tun ?

sich an den Insolvenzverwalter wenden

Ja, sich an den Insolvenzverwalter wenden und an das Arbeitsamt. Insolvenzgeld wird für 3 Monate gezhalt.