Hallo,
nochmal folgender Fall:
Ein Energieversorger geht insolvent. Insolvenzantrag ist gestellt. Person A ist aber noch Kunde bei diesem Energieversorger. A zahlt monatlich Abschlagzahlungen an den Energieversorger. Die Ersatzversorgung hat gerade begonnen. A überlegt, die Einzugsermächtigung bei der Bank für die Zahlungen angesichts der Insolvenz zu widerrufen. Es steht allerdings noch eine Abschlagzahlung für den letzten Monat erbrachter Leistung aus.
Welche konkrete Vorgehensweise, wäre A juristisch zu raten? Sollte er, wenn ja wann, wie und in welcher Form, die Einzugsermächtigung widerrufen? Oder versuchen Zahlungen zurückzuholen, um die ihm entstehenden Verluste aufgrund verlorener Kaution und Vorauszahlung etwas zu reduzieren?
Sollte er erstmal gar nichts machen?
Grüße, silent