Insolvenz

Hallo,
nochmal folgender Fall:

Ein Energieversorger geht insolvent. Insolvenzantrag ist gestellt. Person A ist aber noch Kunde bei diesem Energieversorger. A zahlt monatlich Abschlagzahlungen an den Energieversorger. Die Ersatzversorgung hat gerade begonnen. A überlegt, die Einzugsermächtigung bei der Bank für die Zahlungen angesichts der Insolvenz zu widerrufen. Es steht allerdings noch eine Abschlagzahlung für den letzten Monat erbrachter Leistung aus.

Welche konkrete Vorgehensweise, wäre A juristisch zu raten? Sollte er, wenn ja wann, wie und in welcher Form, die Einzugsermächtigung widerrufen? Oder versuchen Zahlungen zurückzuholen, um die ihm entstehenden Verluste aufgrund verlorener Kaution und Vorauszahlung etwas zu reduzieren?
Sollte er erstmal gar nichts machen?

Grüße, silent

Die Abschlagszahlungen sind an den aktuellen Versorger zu richten.
Wenn Im Juni Versorger A versorgt, dann muss die Abschlagszahlung für Juni an A gehen(immerhin bekommt man ja auch eine Endabrechnung für Januar bis Juni).
Wenn Im Juli Versorger B versorgt, dann muss die Abschlagszahlung für Juli an B gehen.

Ob die Abschlagszahlung für einen Monat am 01 oder am 30ten erfolgt geht aus den Vertragsunterlagen hervor.