Hallo,
folgender Fall:
Ein Strom- und Gasanbieter war schon vor mehreren Wochen insolvent gegangen. Er bittet die Kunden mit einem Anbieterwechsel noch zu warten, da er angeblich in weit fortgeschrittenen Verhandlungen mit übernahmewilligen Unternehmen steckt. Person A überlegt 1. ob es für die Wahrscheinlichkeit einer Rückzahlung des Geldes, dass das Unternehmen ihr noch schuldet, einen Unterschied macht, ob das Unternehmen erfolgreich übernommen wird, und 2. ob es hierbei einen Unterschied macht, ob sie mittlerweile einen neuen Vertrag mit einem neuen Anbieter abgeschlossen hat.
Wie sähe es hier aus?
Hallo,
Ein Strom- und Gasanbieter war schon vor mehreren Wochen
insolvent gegangen.
[…]
Wie sähe es hier aus?
es ist völlig irrelevant, ob man den Vertrag fortführt oder kündigt. Das hat auf einen berechtigten Anspruch keinerlei Einfluss.
Gruß
S.J.
Hallo!
es ist völlig irrelevant, ob man den Vertrag fortführt oder
kündigt. Das hat auf einen berechtigten Anspruch keinerlei
Einfluss.
Das stimmt zwar, geht aber am richtigen Leben vorbei. Etliche so genannte Energieversorger bestehen in der Hauptsache aus gemieteten Räumen, einer gemieteten Büroausstattung und den Nasen am Telefon. Manches Geschäftsmodell besteht zudem aus Varianten des Schneeballsystems. Dabei wird von Vorauskasse gelebt und die Kundenakquise bezahlt. Geht solche Firma in die Insolvenz, haben Kunden natürlich Forderungen gegen die Masse. Aber welche Masse? Da ist nichts! Und falls wider Erwarten doch noch irgendwo ein paar Krumen herum liegen, lässt der Insolvenzverwalter davon ganz sicher nichts übrig - jedenfalls nicht zum Verteilen an die ehemaligen Vorauskassezahler. Von daher ist es durchaus eine Überlegung wert, wie sich betroffene Kunden verhalten sollten.
Zur Beruhigung mag dienen, dass der Strom nicht abgestellt wird. Der Hausanschluss bis einschließlich Zähler gehört dem örtlichen Grundversorger, aus dessen Netz der Strom kommt, egal wer als Lieferant auf der Stromrechnung steht. Außerdem sollte man keine Illusionen der Art hegen, von als Vorkasse bezahlten Beträgen jemals einen Cent zurück zu bekommen. Wird die Insolvenz bis zur Löschung durchgezogen, gibts nichts und wenn sich das Unternehmen berappelt, gibts auch nichts zurück, weil dann bestehende Verträge zu erfüllen sind. Es wird deshalb sinnvoll sein, den Vertrag zunächst einfach weiterlaufen zu lassen und noch keinen neuen Vertrag mit einem anderen Versorger zu schließen. Immerhin würde der neue Versorger ab sofort Geld haben wollen. Mein Rat ist deshalb, zunächst die weitere Entwicklung abzuwarten.
Gruß
Wolfgang
das ist mir nicht ganz klar…
Person A zahlt ja seit der Insolvenzverkündung sowieso schon an einen neuen Anbieter…an den Ersatzversorger.