bin mir nicht sicher, ob die Frage in dieses Brett passt, aaalso:
gibt es im Fall einer Insolvenz Regeln / Richtlinien, in welcher Reihenfolge offen stehende Forderungen aus der Restmasse bedient werden ? Konkret : werden offen stehende Lohn / Gehaltsforderungen bevorzugt beglichen ?
bin mir nicht sicher, ob die Frage in dieses Brett passt,
aaalso:
Durchaus, durchaus…
gibt es im Fall einer Insolvenz Regeln / Richtlinien, in
welcher Reihenfolge offen stehende Forderungen aus der
Restmasse bedient werden ? Konkret : werden offen stehende
Lohn / Gehaltsforderungen bevorzugt beglichen ?
Die Restmasse bei Konkurs (nicht Insolvenz!) wird nach Absicherung der Forderungen verteilt.
D.h. zunächst werden Gegenstände ausgesondert, die noch nicht in das Eigentum der insolventen (jur.) Person übergegangen sind.
Dann werden die Forderungen bedient (Absonderung), die abgesichert waren über die Stellung von Sicherheiten (z.B. Grundschuld auf Firmengebäude)
Dann werden die Forderungen von Gerichten, Insolvenzverwaltern… bedient.
Und vom Rest (so einer übrig bleibt) werden die ungesicherten Forderungen bedient (Insolvenzquote)
Und was glaubst Du sind Lohn- und Gehaltsforderungen? Ungesichert, was sonst…
Das stimmt so nicht. Ich war schon mal als Arbeitnehmer in einer solchen Situation, und Lohn- und Gehaltsforderungen werden als erstes beglichen (zumindest war das bei uns damals so); von dem, was ürbigbleibt, wird der Rest der Forderungen bezahlt - oder halt auch nicht. Auf jeden Fall sind alle Arten von Dienstleistern, Lieferanten, Vermieter udgl. mehr die Letzten, die was von der Insolvenzmasse sehen. Erst Lohn- und Gehaltsforderungen, dann der Insolvenzverwalter, dann der Rest. Wenn das Restvermögen der Firma für die Löhne nicht reicht, übernimmt das Arbeitsamt diese Zahlungen und sie werden auf die Schulden der Firma aufgeschlagen.
Du musst halt die Forderungen beim Insolvenzverwalter anmahnen, am besten gleich mit Fristsetzung und „Androhung“ von gerichtlichen Schritten - das nicht, um deinen Ex-Arbeitgeber unter Druck zu setzen, sondern damit du was in der Hand hast, falls das Ganze irgendwann doch vor Gericht geht. So kannst du beweisen, dass du rechtzeitig deine Forderungen geltend gemacht hast. Außerdem weiß der Insolvenzverwalter dann auch gleich, dass du was willst, ohne dass er sich erst durch die ganzen Firmenpapiere durchwühlen muss (hat uns der Insolvenzverwalter unserer alten Firma damals so gesagt). Wenn du nicht weißt, wer der Insolvenzverwalter ist, schick den Brief an die Firma, Geschäftsführung, die Post kriegt dann eh der Insolvenzverwalter.
Es kann aber einige Monate dauern, bis das Geld kommt, aber es kommt auf jeden Fall (bei mir hat es damals etwa drei Monate gedauert). Falls du ein Schreiben deshalb für deine Bank brauchst, damit die deinen Dispo solange ausweiten - das kriegst du auch vom Insolvenzverwalter.
Gruß und viel Glück, dass es schnell geht, die Elbin
ich glaube, ich sortiere die bisherigen Antworten mal ein bißchen.
Mal abgesehen von Aus- und Absonderungen aufgrund von gestellten Sicherheiten für einzelne Gläubiger, gibt es keine Rangstellen der Gläubiger im Insolvenzverfahren mehr.
Alle kommen in einen Pott, sozusagen, mit ganz speziellen Ausnahmen, die hier nicht zu interessieren brauchen. D.h. die Arbeitnehmer sitzen gleichberechtigt mit Lieferanten, Finanzamt und Banken in einem (sinkenden) Boot.
Aber: Es gibt die Insolvenzgelder des Arbeitsamtes für die drei Monate vor dem sog. Insolvenzereignis (wobei das Insolvenzereignis der Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist und nicht der Zeitpunkt des Insolvenzantrages). Da das Arbeitsamt oftmals etwas länger braucht, bis die Kohle kommt, gibt es etliche Banken, die sich mit der entsprechenden Vorfinanzierung noch ein nettes Zubrot verdienen.
Jürgen hat es schon richtig dargestellt.
Lohn-/Gehaltsforderungen haben keine Vorrangstellung.
Offene Lohnforderungen vor dem Insolvenzereignis werden bis zu 3 Monaten vom Arbeitsamt durch Zahlung des Insolvenzgeldes ausgeglichen. Lohnforderungen, die älter als 3 Monate sind und solche, die erst nach dem Insolvenzereignis entstanden sind, werden wie alle übrigen Forderungen von Gläubigern behandelt.
was ist eigentlich, wenn verschiedene Gläubiger in ein
Grundbuch Sicherheiten eingetragen haben, die den Verkehrsert
bei weitem überschreiten ?
Im Falle der Insolvenz oder im Normalfall?
Im Normalfall sieht das so aus, daß vom Verkaufserlös zunächst der rangerste Gläubiger Befriedigung erhält, d.h. seine Forderung plus 20% Zinsen für maximal 4 Jahre. Bleibt dann nochwas übrig, wird an den Rangzweiten verteilt usw.
Im Insolvenzfall ist das nicht viel anders, das Verfahren ist aber m.W. ein bißchen anders, so wird die Zwangsversteigerung dann nicht auf Betrieben der Gläubiger durchgeführt, sondern auf Betreiben des Insolvenzverwalters. Aber wirklich tief bin ich in der Materie (zum Glück) nicht wirklich drin.
hier handelt es sich um ein Absonderungsrecht gem. § 49 InsO.
Die Zwangsversteigerung kann fortgeführt werden. Eventuell müssen die Titel gegen den Insolvenzverwalter umgeschrieben werden.
Gläubiger des Insolvenzschuldners, deren Forderungen im Zwangsversteigerungsverfahren nicht vollständig befriedigt werden, können die Restforderungen zur Insolventabelle anmelden. Diese werden dann wie alle übrigen Forderungen behandelt.