Insolvenz

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

ich hoffe Sie können mir weiter helfen. Ich habe Privatinsolvenz angemeldet und letzte woche hatte ich einen Brief von einer Gerichtsvollzieherin im Briefkasten. Sie fordert von mir die eidesstattliche Versicherung. Der Gläubiger, welche dieses eingeleitet hat, ist aber in meiner Privatinsolvenz mit inbegriffen. Wie verhalte ich mich jetzt? Muss ich trotz insolvenzverfahren diese eidesstattliche Versicherung zusatzlich eingehen?

Hoffe auf eine Auskunft von Ihnen

LG Nettchen

Nein,

das müssen Sie nicht. Wenn Sie schon einen vorläufigen Insoverwalter haben teilen Sie ihm das mit und informieren bitte auch den Gerichtsvollzieher, dass Sie Privatinsolvenz abgegeben haben.

Aber trotz allem, die EV schadet Ihnen nicht.

Gruß Jörg

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