Liebe/-r Experte/-in,ich bin seit Februar 2006 in Privatinsolvenz und befinde mich in der Wohlverhaltensphase. Im Mai habe ich einen Lohnsteuerjahresausgleich für 2008 eingereicht und gleichzeitig nachträglich für 2008 Kindergeld für meinen Sohn in Ausbildung beantragt, da es Anfang 2008 abgelehnt wurde. Jetzt erhielt ich eine Kindergeldnachzahlung für 12 Monate, muß ich das Geld angeben und aufs Treuhandkonto einzahlen oder kann ich die Kindergeldbezüge behalten? Die Nachzahlung für 2007 durfte ich auch behalten.
Ja dürfen Sie, da das Geld für Ihre Kinder gedacht ist und nicht Ihnen zusteht. Ich würde Ihnen aber empfehlen Ihren Treuhändler darüber zu informieren.
Gruß
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Kindergekd ist grundsätzlich nicht pfändbar. Dies dürfen Sie in jedem Fall behalten. Bei Steuererstattungen sieht es anders aus. Eventuelle Lohnsteuererstattungen gehen soweit diese die Zeit des Insolvenzverfahrens betreffen, an den Verwalter. Erst wenn diese aus der Zeit der Wohlverhaltesphase resultieren, gehen sie an den SChuldner. Ausnahme: es gibt Schulden beim Finanzamt; dann kann das FA ggf. aufrechnen.
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bevor ich Ihr Anliegen beantworte, habe ich noch eine Frage dazu…fängt Ihr Sohn die Ausbildung erst an oder läuft diese bereits, denn aufgrund eines Nachweises kann der Antrag auf Kindergeld während der Ausbildung nicht verweigert werden.
Sehr geehrte Yvonn,
mein Sohn befand sich 2008 bis zum 6.9. im 1.Lehrjahr und ab 7.9. im 2.Lehrjahr.Doch ich denke auch für 2009 noch Kindergeld nachträglich zu bekommen, da seine schulische Ausbildungsstätte 1000 km entfernt ist.
Freundlichst I.K.
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da eine Ausbildung regulär 3 Jahre besteht und ein erheblicher Mehraufwand aufgrund der Entfernung gegeben ist, steht Ihnen das Kindergeld für die gesamte Lehrzeit zu.
Es handelt sich dabei um eine Nachzahlung, die dem Kind zugute kommt und wird somit nicht mit in die Insolvenz fallen.
wenn das monatliche Kindergeld auf das Gehalt berechnet wird und dadurch der Pfändungsfreibetrag nicht überschritten wird kannst Du das Kindergeld behalten. Ansonsten muss ein Teil zur Masse geführt werden. Auf jeden Fall mit dem Verwalter sprechen.