Insolvenz

hallo
ich hab eine frage im insolvenz bereich und bräuchte ein wenig hilfe.

mein noch arbeitgeber (tv fachgeschäft) hat mich von der arbeit freigestellt und mir auf
dem 30.09.2009 schriftlich gekündigt. die bank hat meinem arbeitgeber dicht gemacht
und mir fehlt noch die gehaltszahlung für august, auch sebtember wird voraussichtlich
nichts kommen.
welche schritte muss ich genau unternehmen wenn die firma demnächst in die
insolvenz gehen wird und/oder konkurs anmeldet damit ich meinen ausstehenden lohn
bekomme?

viele grüße, klaus

Guten Abend

Und danke für die Anfrage.

Sie sollten umgehend das Arbeitsamt aufsuchen und sich dort zum 01.10.2009 arbeitslos melden.
Bei der Hinterfragung der Kündigung müssen Sie angeben, dass die Firma in Insolvenz geht.
Außerdem müssen Sie angeben, dass Ihnen die Gehaltszahlungen der vergangenen Monate noch fehlen.
Sollte die Kündigung korrekt vollzogen werden und Sie sind ab dem 01.10.2009 arbeitslos, dann sollten Sie umgehend eine Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und dort Ihre fehlenden Gehaltszahlungen notfalls einklagen. Sollte die Firma dann wirklich insolvent sein, dann wird Ihr Anwalt die Gehaltsforderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Entscheiden wird hier natürlich sein, in wie weit Ihr Arbeitgeber in den letzten Monaten auch Ihre Sozialleistungen gezahlt hat. Sollte sich herausstellen, dass dies nicht erfolgt, dann wir das Gericht das sogenannte Insolvenzverfahren nicht so ohne weiters zulassen und notfalls müssen dann Ihr Gehaltsforderungen beim Firmeninhaber direkt angemeldet werden. Aber auch hier wird Sie Ihr Anwalt entsprechend unterstützen.

Sie werden um diese Schritte nicht umhinkommen, da Sie die Forderungen gegenüber Ihren ehemaligen Arbeitgeber auch gegenüber dem Arbeitsamt untermauern.

Wir hoffen wir konnten Ihnen helfen.

Mit freundlichen Grüssen

Existenz - Coach

Hallo Klaus,

zur Bundesagentur für Arbeit gehen und dort arbeitslos UND arbeitssuchend melden (wg. ALG I). Dort gleichzeitig die Insolvenz des Arbeitgebers anzeigen und Antrag auf Konkursausfallgeld / Insolvenzgeld stellen. (Das ist zwar eine andere Abteilung, aber die verweisen Sie schon an die entsprechende Stelle.)

Viel Erfolg.

Uwe

Hallo Klaus,

Du musst Insolvenzgeld beim Arbeitsamt beantragen. Was Du alles dafür benötigst, kannst Du im Internet auf den Seiten der Agentur für Arbeit nachlesen.

Viel Glück bei der Jobsuche
Sabine

Hallo Klaus,

als ersten Schritt bleibt Ihnen der Weg zum Arbeitsamt um den Verdienstausfall abzudecken. Es nennt sich Insolvenzgeld, allerdings wird dies erst nach 3 Monaten gezahlt und somit bleibt Ihnen der Übergang zu Hartz IV nicht erspart um die monatlichen Kosten aufzufangen.

MfG
Yvonn Dosse

Hallo,

von einem zahlungsunfähigen Arbeitgeber kann man kein Geld erwarten. Zahlungsunfähig heißt ja eben zahlungsunfähig, weil man unfähig zu zahlen ist.

Glück für den Arbeitnehmer ist dabei, dass max. drei Monatsgehälter VOR BEENDIGUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISES durch die Insolvenzgeldkasse abgesichert ist.

Den Antrag wg. des Insolvenzgeldes stellt man beim Arbeitsamt.

Allerdings muss ein Insolvenzantrag dann auch gestellt werden. Wurde dies?

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Hallo Klaus,war leider nicht im Haus und kann erst jetzt antworten.
Wende Dich bitte an den Insolvenzverwalter.
Wenn Masse vorhanden wirst Du aus der Massen bezahlt.
Auf jeden Fall sofort Arbeitsamt melden.
Gruß
Jörg

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Hallo, ich war im Urlaub.
Ich hoffe, das System hat eine entsprechende Mitteilung versandt, eingetragen hatte ich den Urlaub in jedem Fall.

Wenn die Frage noch aktuell ist, beantworte ich sie Dir gerne ausführlich.

Grüße