Insolvenz

Liebe/-r Experte/-in,

ich war bis Mitte letzten Jahres in einer Baufirma tätig die dann im Juni 2009 das Insolvenzverfahren eröffnet hat. Wir haben alle Insolvenzgeld bekommen und auch so ist alles gesetzlich und rechtlich gut abgelaufen.
Bis auf eines: Wir hatten ein Schreiben vom Insolvenzverwalter bekommen wo drin steht das wir aufgrund der Eröffnung des Insoverfahrens --> mit sofortiger Wirkung widerruflich von der Erbringung der Arbeitsleitung freigestellt sind

Sorry dass ich erst jetzt antworte,ich war unterwegs für ein paar Tage.
Wenn er widerruflich schreibt ,ist er davon ausgegangen,die Firma noch zu retten und die Mitarbeiter weiter zu beschäftige.Das ist seine Aufgabe !!
Wenn er das dann ändert ,ist sein Bemühen um Rettung wohl fehlgeschlagen und er muß einen ordentliche Kündigung aussprechen.Die 14 Tage für die Rente kannst Du vernachlässigen und die Zeit muß der Inslovenzverwalter bestätigen.Auch werden die Löhne für die 14 Tage aus der Masse bedient .Da müßt ihre Euch an den Insolvenzverwalter wenden.
Wenn der Insolvenzverwalter nicht korekt ist ,dann den Vorfall an das zuständige Insolvenzgericht melden.
mfg
Jörg

Sorry, dazu kann ich nichts sagen. Das ist kein Insolvenzproblem, sondern eine arbeitsrechtliche Frage.