Liebe/-r Experte/-in,
ich bin seit Juli 2009 in der Privatinsolvenz. Ich bin Angestellt verheiratet und habe zwei Kinder. Ich habe Steuerklasse 3 und verdiene nur 1200 Euro Netto im Monat. Nun habe ich den Gedanken gefasst wieder als Promoter nebenbei zu arbeiten. Das setzt einen Gewerbeschein vorraus. Also meine Frage: Darf ich trotz P-Insolvenz einen Gewerbeschein beantragen? Vielen Dank für eure Mühe im vorraus.
Tut mir leid, da weiß ich leider keine Antwort.
LG Silke Schottner
Hallo!
Meines Wissens nach kannst Du alles machen und so viel verdienen wie Du willst- aber Du hast nur gewisse finanzielle Freigrenzen hinsichtlich der Auszahlung an Dich- alles was darüber hinaus geht, geht an Deine Gläubiger bzw. erst mal an Deinen Insolvenzverwalter.Verdient Deine Frau auch ? Lebt Ihr zusammen ? Das sind alles Fragen die Du mit Deinem Insovenzverwalter besprechen solltest. Ich hatte damals als verheirateter Mann einen Freibetrag von € 946, der Rest ging an den Insolvenzverwalter. Aber mit zwei Kindern dürfte der zur Verfügung stehende Freibetrag erheblich höher ausfallen. Musst Du klären.
Gewerbeschein kannst Du auf jeden Fall meines Wissens nach beantragen- bloss immer absolut erhrlich sein was die Einnahmen betrifft.
Ich kann Ihnen nur sagen das Sie bis zur Pfändungsfreigrenze dazu verdienen dürfen in wie weit Sie das als Gewerbetreibender tun dürfen kann ich Ihnen nicht sagen. Ich gehe aber mal davon aus das es nicht das große Problem sein dürfte. Ich würde in jedem Fall Ihren Insollvenzverwalter fragen!!
LG Kai Fodor