Insolvenz

Liebe/-r Experte/-in,
meine Firma hat Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
Wie verhält es sich in diesem Fall wenn mir der Arbeitgeber/Insolvenzverwalter nach der Eröffnug des Insolvenzverfahrens kündigt?
Bekomme ich für die 3 monatige Kündigungsfrist weiterhin
Lohnzahlungen auch wenn der Insolvengeldzeitraum schon ausgeschöpft ist?
Wenn ja wer zahlt diese Leistungen und was ist hierbei zu beachten?
Wird diese Leistung auch gezahlt wenn die Betriebstätigkeit eingestellt wird?
Werden diese Zahlungen auf das eventuell später zu beantragende Arbeitslosengeld angerechnet?

Hallo Ralf,

VOR der Insolvenzeröffnung werden die Nettolöhne längstens 3 Monate durchh die Insolvenzgeldkasse abgedeckt. Ab Eröffnung gibt es aus dieser Quelle nichts mehr. Wird nach der Eröffnung normal weitergearbeitet, dann werden die Löhne auch völlig normal gezahlt.

Bei Kündigung gelten zunächst mal die „normalen“ Kündigungsfristen. Diese sind aber längstens bis zu 3 Monaten vorrangig = sogenannte Masseverbindlichkeiten. Masseverbindlichkeiten werden vor den übrigen Schulden bezahlt. Aber Geld muss schon da sein, sonst gibt es auch für Masseverbindlichkeiten nichts.

Kündigt der Insolvenzverwalter und stellt gleichzeitig UNWIDERRUFLICH frei, so zahlt die BAfA den Arbeitlodenteil und nur der Rest muss als Masseverbindlichkeit beim Insolvenzverwalter reingeholt werden.

Alles klar?

Gruß

Der Internationale

Sorry ,

da kann ich nicht weiterhelfen. Bitte wenden sie sich an einen Fachanwalt!

grüsse

meine Firma hat Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
gestellt.
Wie verhält es sich in diesem Fall wenn mir der
Arbeitgeber/Insolvenzverwalter nach der Eröffnug des
Insolvenzverfahrens kündigt?
Bekomme ich für die 3 monatige Kündigungsfrist weiterhin
Lohnzahlungen auch wenn der Insolvengeldzeitraum schon
ausgeschöpft ist?
Wenn ja wer zahlt diese Leistungen und was ist hierbei zu
beachten?
Wird diese Leistung auch gezahlt wenn die Betriebstätigkeit
eingestellt wird?
Werden diese Zahlungen auf das eventuell später zu
beantragende Arbeitslosengeld angerechnet?

Guten Morgen Ralf!

Leider kann ich Dir diesbezüglich keine korrekte Auskunft geben.
Bei uns zu Hause ginge ich zur Arbeiterkammer. Hier sind u.a. auch RA’s, die die Vertretung der Arbeitnehmer, auch in solchen Fällen übernehmen.
Viel Glück - Hannelore

Soweit mir bekannt ist, gibt es im Insolvenzfall keine Kündigungsfrist mehr und Dir steht nur das Insolvenzgeld evtl. zur Verfügung.
Genaueres zum Insolvenzgeld findest Du hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Insolvenzgeld

lg

Hallo
ich weiß darüber leider nicht bescheid
Gruß
Michael

Hallo,
bei dieser Frage kann ich leider nicht weiterhelfen.
Betrifft mehr Arbeitsrecht.
Viel Erfolg noch.
Gruss
FürGerecht

hallo,
erstmal danke !! wenigstens einer der darüber was weiß.

also wenn ich das richtig verstehe dann ist es so, daß wenn der insolvenzverwalter mir kündigt (unabhängig davon ob die firma weitergeführt wird oder nicht) dann zahlt mir die bafa für drei monate geld in höhe des arbeitslosengeldes aber dieses wird nicht auf die zeit der arbeitslosigkeit angerechnet.

richtig??

den rest bis auf die 100 prozent netto müßte ich mir beim insolvenzverwalter besorgen…wenn er noch was hat…könnte ihn aber auch ziehen lassen…

richtig??

gruß ralf

Hallo,

jetzt geht’s sehr ins Detail und Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Sizoalrecht treffen zusammen. Und da ich nur von erstem Bescheid weiß, muss ich jetzt vorsichtig werden.

Kündigen kann bis zur Insolvenzeröffnung nur der Arbeitgeber und nicht der Insolvenzverwalter. Dieser kann erst ab Eröffnung kündigen. Tut er dies, so kommt es darauf an, ob er dich UNWIDERRUFLICH freistellt oder nicht.

Tut er dies nicht, so muss er dich normlal weiter bezahlen für 3 Monate. Zahlt er dennoch nicht, dann ab zum Arbeitsgericht und den Insolvenzverwalter verklagen. Dann zahlt er.

Stellt er unwiderruflich frei, so muss die BAfA Arbeitslosengeld in normaler Höhe (63 %?) zahlen. Die Differenz zu 100 % forderst du als MASSEVERBINDLICHKEIT vom Insolvenzverwalter. Ob das dann kommt, kommt halt drauf an (in der Regel aber schon! Also nicht einfach laufen lassen.)

Ob die 3 Monate auf die Laufzeit von Arbeitslosengeld angerechnet werden oder nicht, weiß ich nicht. Sorry.

Weiterer Aspekt: Wirst Du gekündigt, die Firma aber weitergeführt, so ist zu prüfen, ob gem. § 613 a BGB ein Betriebsübergang stattgefunden hat. Hat das, so muss dich der Betriebsfortführer (wer immer das auch sein mag) weiterbeschäftigen. Alles klar?

Gruß

Der Internationale

Hallo Ralf,

es gibt das sogenannte Insolvenzgeld welches vom Arbeitsamt gezahlt wird und Sie hinterher übergehen läßt ins Arbeitslosengeld I.
Wenn Ihr Arbeitgeber Sie kündigt, zBsp. zum 1.1. ist er verpflichtet das Einkommen für Dezember zu bezahlen und erst dann können Sie sich beim Arbeitsamt melden.

Viele Grüße
Y.Dosse

Liebe/-r Experte/-in,
meine Firma hat Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
gestellt.

MIT SO ETWAS BEFASST SICH GERICHT UM EHRLICH ZU SEIN SEIN GAR NICHT.

Wie verhält es sich in diesem Fall wenn mir der
Arbeitgeber/Insolvenzverwalter nach der Eröffnug des
Insolvenzverfahrens kündigt?

DAS UNTERNEHMEN KANN IMMER KÜNDIGEN; VOR ALLEM ZUR ZEITEN DER INSOLVENZ.

Bekomme ich für die 3 monatige Kündigungsfrist weiterhin
Lohnzahlungen auch wenn der Insolvengeldzeitraum schon
ausgeschöpft ist?

ICH WEIß NICHT WIE ES UM IHREN UNTERNEHMEN STEHT? SOLL ES LIQUIDIERT ODER GAR SANIERT WERDEN WERDEN?

Wenn ja wer zahlt diese Leistungen und was ist hierbei zu
beachten?

SOLLTE MAN BEI GELEGENHEIT ERFAHREN HABEN, DASS UNTERNEHMEN INSOLVENT IST, DANN SOLLTE MAN SICH BEI INSO-VERWALTER MELDEN.

Wird diese Leistung auch gezahlt wenn die Betriebstätigkeit
eingestellt wird?

SOLLTE UNTERNEHMEN GAR NICHT MEHR WIRTSCHAFTEN, DANN WERDEN AUCH ARBEITNEHMER NICHT MEHR BEZAHLT WERDEN, WOHER AUCH.

Werden diese Zahlungen auf das eventuell später zu
beantragende Arbeitslosengeld angerechnet?

Dazu kann ich leider nichts sagen…