Ich glaube,Du warst etwas voreilig!
Für den Insolvenzverwalter ist es nicht relevant,wer nun die aus dem Pfandrecht verkauften Gegenstände bezahlt hat.Er sieht hier einen Summe,die Deine anfänglichen wohl berechtigten Vorderungen reduzieren.
Du solltest mal vernünftig mit ihm reden.
Er wickelt nur ab.
Er hätte den Verkauf organisieren müssen und den Erlös verrechnen müsssen.Nun hast Du bezahlt und ihm auch noch die Arbeit abgenommen.
Mal ganz lieb Nachfragen,eventuell hat er ein einsehen.
viel Erfolg
Jörg
Richtlinien
•Du hast die Antwort präzise formuliert und angegeben, wie dein Wissensstand ist.
•Die Antwort enthält kein (kommerzielles oder nichtkommerzielles) Angebot, sondern tatsächlich eine Antwort.
Absender: Jörg Nazarow
Empfänger: christianxxx9
Frage:
Anfrage:
Ich glaube,Du warst etwas voreilig!
Für den Insolvenzverwalter ist es nicht relevant,wer nun die aus dem Pfandrecht verkauften Gegenstände bezahlt hat.Er sieht hier einen Summe,die Deine anfänglichen wohl berechtigten Vorderungen reduzieren.
Du solltest mal vernünftig mit ihm reden.
Er wickelt nur ab.
Er hätte den Verkauf organisieren müssen und den Erlös verrechnen müsssen.Nun hast Du bezahlt und ihm auch noch die Arbeit abgenommen.
Mal ganz lieb Nachfragen,eventuell hat er ein einsehen.
viel Erfolg
Jörg
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Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Fragen und hoffe sie können mir behilflich sein:
Mein Mieter hat Insolvenz angemeldet, ich habe beim
Insolvenzverwalter mein Vermieterpfandrecht auf die
Einrichtungsgegenstände beim IV angemeldet (d. h. die Sachen
die der Mieter in den Räumlichkeiten der Gaststätte
eingebraucht hat, z. B. Stühle, Tische, Figuren, Bilder usw.)
Der IV hat einen Verwerter bestellt, der die Sachen bewertet
hat und die Sachen zum Kauf angeboten hat in seinem Portal
(Verkauf gegen Höchstgebot - eine Mindestsumme wurde vom
Verwerter festgestellt und auch festgelegt - daraufhin habe
ich auch mein Gebot abgegeben, bzw. habe mich dem Verwerter
über eine Summe geeinigt das ich die Sachen abkaufe, da ich
nicht wollte eine leere Gaststätte zurückzubekommen. Ich habe
die Sachen erworben, und auch die Zahlung an den Verwerter
geleistet, der den Ertrag abzüglich sehr Provision an den
Insolvenzverwalter weitergegeben hat.
D. h. das ich zu dem enstanden Mietausfällen, noch zusätzlich
Geld bezahlt habe die Einrichtung abzukaufen.
–> nun Schreibt mir der zuständige Insolvenzverwalter das ich
meine Forderungsanmeldung korigieren solle.
Der Text lautet wie folgt:
Sie haben durch die Geltendmachung Ihres Vermieterpfandrechtes
eine Zahlung aus der Verwertung der Vermögensgegenstände des
Schuldners erhalten. Um diesen Betrag haben Sie Ihre
Forderungsanmeldung entsprechend zu reduzieren bzw.
zurückzunehmen.
Nun meine Frage:
- was heist das für mich
- kann der Insolvenzverwalter dies fordern
(Ich hoffe sie können mir diesen Schritt erläutern)
Ich bedanke mich bereits im voraus für Ihre Rückantwort
gruß