Insolvenz

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Fragen und hoffe sie können mir behilflich sein:
Mein Mieter hat Insolvenz angemeldet, ich habe beim Insolvenzverwalter mein Vermieterpfandrecht auf die Einrichtungsgegenstände beim IV angemeldet (d. h. die Sachen die der Mieter in den Räumlichkeiten der Gaststätte eingebraucht hat, z. B. Stühle, Tische, Figuren, Bilder usw.) Der IV hat einen Verwerter bestellt, der die Sachen bewertet hat und die Sachen zum Kauf angeboten hat in seinem Portal (Verkauf gegen Höchstgebot - eine Mindestsumme wurde vom Verwerter festgestellt und auch festgelegt - daraufhin habe ich auch mein Gebot abgegeben, bzw. habe mich dem Verwerter über eine Summe geeinigt das ich die Sachen abkaufe, da ich nicht wollte eine leere Gaststätte zurückzubekommen. Ich habe die Sachen erworben, und auch die Zahlung an den Verwerter geleistet, der den Ertrag abzüglich sehr Provision an den Insolvenzverwalter weitergegeben hat.
D. h. das ich zu dem enstanden Mietausfällen, noch zusätzlich Geld bezahlt habe die Einrichtung abzukaufen.

–> nun Schreibt mir der zuständige Insolvenzverwalter das ich
meine Forderungsanmeldung korigieren solle.
Der Text lautet wie folgt:
Sie haben durch die Geltendmachung Ihres Vermieterpfandrechtes
eine Zahlung aus der Verwertung der Vermögensgegenstände des
Schuldners erhalten. Um diesen Betrag haben Sie Ihre
Forderungsanmeldung entsprechend zu reduzieren bzw.
zurückzunehmen.

Nun meine Frage:

  • was heist das für mich
  • kann der Insolvenzverwalter dies fordern
    (Ich hoffe sie können mir diesen Schritt erläutern)

Ich bedanke mich bereits im voraus für Ihre Rückantwort

gruß

Ich glaube,Du warst etwas voreilig!
Für den Insolvenzverwalter ist es nicht relevant,wer nun die aus dem Pfandrecht verkauften Gegenstände bezahlt hat.Er sieht hier einen Summe,die Deine anfänglichen wohl berechtigten Vorderungen reduzieren.
Du solltest mal vernünftig mit ihm reden.
Er wickelt nur ab.
Er hätte den Verkauf organisieren müssen und den Erlös verrechnen müsssen.Nun hast Du bezahlt und ihm auch noch die Arbeit abgenommen.
Mal ganz lieb Nachfragen,eventuell hat er ein einsehen.
viel Erfolg
Jörg

Richtlinien
•Du hast die Antwort präzise formuliert und angegeben, wie dein Wissensstand ist.
•Die Antwort enthält kein (kommerzielles oder nichtkommerzielles) Angebot, sondern tatsächlich eine Antwort.

Absender: Jörg Nazarow
Empfänger: christianxxx9
Frage:
Anfrage:
Ich glaube,Du warst etwas voreilig!
Für den Insolvenzverwalter ist es nicht relevant,wer nun die aus dem Pfandrecht verkauften Gegenstände bezahlt hat.Er sieht hier einen Summe,die Deine anfänglichen wohl berechtigten Vorderungen reduzieren.
Du solltest mal vernünftig mit ihm reden.
Er wickelt nur ab.
Er hätte den Verkauf organisieren müssen und den Erlös verrechnen müsssen.Nun hast Du bezahlt und ihm auch noch die Arbeit abgenommen.
Mal ganz lieb Nachfragen,eventuell hat er ein einsehen.
viel Erfolg
Jörg

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Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Fragen und hoffe sie können mir behilflich sein:
Mein Mieter hat Insolvenz angemeldet, ich habe beim
Insolvenzverwalter mein Vermieterpfandrecht auf die
Einrichtungsgegenstände beim IV angemeldet (d. h. die Sachen
die der Mieter in den Räumlichkeiten der Gaststätte
eingebraucht hat, z. B. Stühle, Tische, Figuren, Bilder usw.)
Der IV hat einen Verwerter bestellt, der die Sachen bewertet
hat und die Sachen zum Kauf angeboten hat in seinem Portal
(Verkauf gegen Höchstgebot - eine Mindestsumme wurde vom
Verwerter festgestellt und auch festgelegt - daraufhin habe
ich auch mein Gebot abgegeben, bzw. habe mich dem Verwerter
über eine Summe geeinigt das ich die Sachen abkaufe, da ich
nicht wollte eine leere Gaststätte zurückzubekommen. Ich habe
die Sachen erworben, und auch die Zahlung an den Verwerter
geleistet, der den Ertrag abzüglich sehr Provision an den
Insolvenzverwalter weitergegeben hat.
D. h. das ich zu dem enstanden Mietausfällen, noch zusätzlich
Geld bezahlt habe die Einrichtung abzukaufen.

–> nun Schreibt mir der zuständige Insolvenzverwalter das ich
meine Forderungsanmeldung korigieren solle.
Der Text lautet wie folgt:
Sie haben durch die Geltendmachung Ihres Vermieterpfandrechtes
eine Zahlung aus der Verwertung der Vermögensgegenstände des
Schuldners erhalten. Um diesen Betrag haben Sie Ihre
Forderungsanmeldung entsprechend zu reduzieren bzw.
zurückzunehmen.

Nun meine Frage:

  • was heist das für mich
  • kann der Insolvenzverwalter dies fordern
    (Ich hoffe sie können mir diesen Schritt erläutern)

Ich bedanke mich bereits im voraus für Ihre Rückantwort

gruß

Hallo,

leider darf ich keine Rechtsberatung machen. Ich hoffe, dass Sie unter den Experten auch RA´s ausgewählt haben und diese Ihnen antworten.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.

PS.: Für mich persönlich unklar: Wenn ich schon ein Vermieterpfandrecht habe, dann kaufe ich doch kein Mobilar, was in meine Räumen steht.

Vielen Dank vorab,
ich brauche keine Rechtsberatung, sondern nur eine Hilfe in meiner Angelegenheit. Ich habe keinen Rechtsbeistand und haben mich auch nicht an an einen RA gewandt.
Ich hoffe sie können mir trotzdem einen fachlichen Rat geben.
Der Insolvenzverwalter hat in Auftrag gegebn die Schlösser auszutauschen, damit der Mieter die Räumlíchkeiten nicht mehr betreten kann. Es wurde vom Insolvenzverwalter angeordnet das die eingebrachten Sachen des Mieters von einem unabhängigen „Verwerter“ bewertet werden. Dieser war vor Ort und es wurden alle Gegenstände in den Räumlichkeiten des Mieters mit Fotos dokumiert, auf einer Liste vermerkt und mit einem Preis bewertet (darunter auch offene Schnapsflaschen und auch sonstige Kleinteile). Nach dieser „Inventur“ wurde ein Preis festgestellt und u. a. mir auch zu einem Preis bzw. gegen Gebot mir zum Kauf angeboten. Ich willigte diesem zu - nochmals: in Absicht, damit ich keine Immoblie zu vermieten haben für die Zukunft die kein Möbilar mehr aufweist.
Ich bwar der Meinung, das ich wenn die Einrichtungsgegenstände verkauft werden ich mich noch schwerer in der Zukunft tue, das Objekt zu vermieten. Deshalb habe ich die Sachen vom „Verwerter“ gekauft.
Meinen sie dies war falsch, bzw. hätte ich eine andere Möglichkeit gehabt?

Ich hoffe weiterhin sie können mir in meinem Fall helfen.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen vorab.

gruß

Hallo,

leider sehen viele keinen Unterschied zwischen „Rechtsberatung“ und „Hilfe“. Ich habe eine (noch nicht kostenpflichtige) Abmahnung weg und halte mich daran.

Hier im Forum gibt es viele RA. Von denen wird Ihnen sicher einer helfen.

Sorry.

Hallo Christian,

hier handelt es sich um Geschäftsinsolvenz. Da kann ich leider nichts zu sagen.
Bin mit meinem Ehemann in Privatinsolvenz mit Hausbauschulden. Bei einem Verbraucherinsolvenzverfahren könnte ich einige Informationen geben, aber Ihnen kann ich nicht helfen, da ich über geschäftliche Insolvenzen kein Fachwissen besitze.
Ich hoffe, Sie verstehen das, wenn ich da leider nicht weiterhelfen kann.
Wenden Sie sich bitte an den Insolvenzverstalter, der Sie als Gläubiger vertritt. Sie sind doch der Eigentümer der Gaststätte, wenn ich Sie richtig verstanden habe. Oder, Sie wenden sich an das zuständige Amtsgericht, oder, Sie beauftragen einen Rechtsanwalt, der das Interessengebiet vertritt (Insolvenzrecht).
Ich kann da wirklich nicht weiterhelfen. Ich habe hier leider keine Ahnung. Sorry.

Viel Glück und viel Erfolg.
Mit bestem Gruß retour.

Tut mir leid aber so ganz verstehe ich die Sache nicht. Haben Sie die Sachen deutlich unter dem Mindestgebot erworben? Dann geht es eventuell um die Differenz. Tatsache ist dass die Teile die dem Vermieterpfandrecht unterliegen für den IV jetzt weg sind. Vermieterpfandrecht ist damit hinfällig.Darauf können Sie sich nicht mehr berufen. Das erzielte Geld wird auf alle Gläubiger verteilt. Ich an Ihrer Stelle würde den IV anrufen und die Sachlage bei einem Gespräch klären. Gruß Jürgen