Insolvenz

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe mal eine Frage ich bin in der privat insolvenz und möchte jetzt ausziehen. Nun sag mein insolenzverwalter das die damals gezahlte Kaution für er dann sofort ein kassiert. Fordert er die jetzt bei meinen Vermieter an oder geht die erst an mich und ich mußß sie dann den verwalter übertragen?
Kann mir da wer helfen!
Wieso bekommt er die überhaupt?
Was passiert mit dem geld geht das an die gläubiger oder wird das für die am ende anfallenden gerichtskosten einbehalten?

vielleicht wissen sie da was darüber und können mir ein bisschen einsicht in die sache bringen!
Vielleicht hat auch jemand noch einen Tipp was ich noch beachten sollte!
Vielen dank schon mal!
LG Susanne

Das izählt bei dir als einkommen und wird angerechnet

Hallo Das ist so . Jeder Euro über der Pfändungsgrenze muß an den IV abgeführt werden. Auch z.B Steuerrückzahlungen vom Finanzamt . Das Geld wird vermutlich an die Gläubiger gehen da die Kosten Ihnen auferlegt wurden. Je nach Einkommen Befreiung beantragen. Gruß Juegud

wenn er die nicht anfordert, dann müssen Sie diese an ihm bezahlen.
Als erstes sind natürlich die Gerichtskosten und Anwaltskosten dran, danach die Gläubiger.
Was Sie beachten sollen… halten Sie sich strickt an die Vorschriften, sonst ist die Insolvenz beendet und die Schulden bleiben weiter bestehen.

Guten Morgen,

Sie haben die Privatinsolvenz gewählt, folglich müssen Sie sich auch mit den Auswirkungen auseinandersetzen.

Zurückzuzahlende Kaution gehört zur Insolvenzmasse, weil es eben „Masse“ ist.

Zunächst geht die Masse für Gerichtskosten und vor allen Dingen für die (erheblichen) Kosten des Insolvenzverwalters drauf. Meistens kommt beim Gläubiger nichts mehr an.

Einsicht? - Nun - besser wäre es gewesen, wenn Sie erst gar keinen Antrag auf Insolvenz gestellt hätten, denn damit haben Sie sich praktisch wirtschaftlich entmündigt. Dass das Ihr Ziel war, kann ich mir - offen gesagt - nicht vorstellen.

Wenn Ihnen jetzt auch noch, aus welchen Gründen auch immer, die Restschuldbefreiung versagt würde, dann haben sie richtig mit Zitronen gehandelt.

Übrigens - es empfiehlt Ihnen meistens derjenige eine Privatinsolvenz, der nichts Besseres weiß.

Viel Glück.

Hallo, Sanne,
Wenn Dein sonstiges Einkommen an der Pfändungsgrenze liegt,wird es wohl so sein. Aber genaue Auskunft kann Dir eine Schuldnerberatung oder ein Inso-Anwalt geben.
Gruß wacker

Hallo Sanne,

das zählt zu ihrem Vermögen und da es jetzt frei wird kann er das natürlich zur Tilgung von Gläubigerforderungen hernehmen.

Wie sieht es denn mit der neuen Wohung aus?
Benötigen sie da wieder eine Kaution. Falls sie Hartz4 beziehen bezahlt das u.U. auch das Jobcenter.
Ansonsten können Sie ja mal mit dem Insolvenzverwalter reden ob es nicht möglich wäre den Betrag für die nächste Kaution herzunehmen.

Alles Gute

Gruß Lore

Hallo,es obliegt dem Insovenzverwalter an wen das Geld geht.Er wird wohl die Gläubiger bedienen ,weil er in dessen Auftrag handelt.Ob er an den Vermieter geht kann ich leider nicht beantworten.

Hallo,

hier gibt es verschiedene Lösungsansätze.
1.)
Solange das Insolvenzverfahren nicht abgeschlossen ist, fließt die Mietkaution im Falle eines Umzugs in die Masse. In der Wohlverhaltensperiode nicht und bleibt dann beim Mieter.
Daher einfach abwarten, bis das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist und die WVP erreicht ist.

2.)
Wenn man mit dem alten Vermieter gut steht ihn bitten direkt an den neuen Vermieter zu überweisen.

Grundsätzliches:
Die Mietkaution dient dem Sicherungsinteresse des Vermieters für Ansprüche, die ihm gegen den Mieter aus dem Mietverhältnis und dessen Abwicklung künftig erwachsen (BGH 18. 1. 2006 – VIII ZR 71/05, NJW 2006, 1422 = NZM 2006, 343).
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mieters beseitigt das Sicherungsbedürfnis des Vermieters nicht. Dieser darf eine vor Insolvenzeröffnung vom Schuldner geleistete Mietkaution daher auch weiterhin behalten.

http://www.schuldnerakuthilfe.com/insolvenz.html

Hallo, ich glaube das der Insolvenzverwalter direkt vom bisherigen Vermieter die Kaution kassiert. Gerichtskosten werden sicher zuerst davon bedient. Ganz sicher bin ich mir aber leider nicht, tut mir leid. Viel Glück.Gruß

Hallo Sanne,

dumm gelaufen, würd ich sagen.
Heißer Tipp: Du hättest Dir eine Wohnung zwecks Umzugs bei der selben Hausverwaltung mit Kautionshinterlegung suchen sollen, dann wäre die Kaution auf die neue Wohnung übertragen worden.

Aber so, muß ich dir leider sagen, hast Du volles Pech. Wenn deine Verwaltung die Kaution nicht für noch etwaige Renovierungsarbeiten einsackt, bist Du sie los. Es ist ein Guthaben, das der Treuhänder oder Insolvenzverwalter einziehen muß.
Du könntest am Ende deines Verfahrens noch davon provitieren, wenn deine Gerichtskosten mit dem Pfändungsgeld, was nach Beendigung deiner Inso beim Verwalter auf dem Anderkonto liegt, um auch deine Gerichtskosten damit abzudecken. Es würde dir da zugute kommen.
Wenn Du noch was an der Umzugsgeschichte drehen kannst, sieh zu, mach es.
Hast Du denn eine neue Wohnung ohne Kautionszahlung gefunden ? Gibts ja heutzutage kaum noch.
Wir hatten z.B. Verwaltungswechsel, sind in unserer Wohnung geblieben. Die Kaution ist nur auf die neue Verwaltung übertragen worden.
Vielleicht kannste deine Kaution auf die neue Wohnung auch übertragen lassen…
Weiß ja leider nix näheres von dir darüber.

Viel Glück !
wünscht
die Frau des Busfahrers

Hallo Susanne,
ist deine Frage schon beantwortet worden? Wenn nicht, meld dich dann nochmals bitte. Frage nur, weil ich schon im Verzug bin, da ich erst noch andere Anfragen beantworten musste. Wenn deine Frage noch nicht ausreichend beantwortet worden ist, helfe ich dir natürlich gerne weiter.
Gruß
HBBH