Insolvenz

Liebe/-r Experte/-in,
hallo, folgende sachlage. das haus meiner frau war schon vor

unserer eheschliesung das eigentum meiner frau.wir heirateten
ohne ehevertrag und gütertrenneung, also eine
zugewinngemeinschaft.
ich ging einige jahre später in privatinsolvenz auf grund
einer misslungenen selbständigkeit. diese dauert noch ca. 3,5
jahre .
nun möchte meine frau das haus verkaufen und eine wohnung
kaufen. ist dieses ein zugewinn, oder immernoch das alleinige
eigentum meiner frau (immobilie und restgeld auf Ihrem
konto)??
können ich eventuell probleme bekommen. wenn ja wie können wir
diese verhindern.
vielen lieben dank im vorraus und grüssen
archie

Hallo,

es gilt auch In dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft dass die Vermögen der Eheleute grundsätzlich getrennt bleiben.

Ihre Ehefrau kann ohne Bedenken Ihre Immobilie verkaufen, wenn diese NUR Ihr (im Grundbuch schauen) gehört.

Man kann dabei keine Probleme bekommen.

In einer Zugewinngemeinschaft wird eine theoretische Preissteigerungsrate der Immobilie zum Vermögen addiert.
Das heisst dass dass Ihr Wert nur eine rein theoretische hälftige Preissteigerungsrate der Immobilie seit Beginn der Ehelichen Gemeinschaft wäre.

http://www.zwangsversteigerung-abwenden.com

Zunächst einmal: vorher wollen Sie wissen, dass Ihre Insolvenz noch ca. 3,5 Jahre dauert??? Eine Insolvenz dauert solange wie sie dauert: 1,Jahr, 2 Jahre, 6 Jahre oder auch 12 Jahre. Das weiss niemand.
Wenn die Insolvenz vorbei geht, dann wird Ihnen mitgeteilt, dass die „SCHLUSSVERTEILUNG“ statt findet und dann wird Ihnen die „RESTSCHULDBEFREIUNG ANGEKÜNDIGT“. Auch wechselt der Job Ihres INSOLVENZVERWALTERS dann zum TREUHÄNDER.
Und dann wird das INSOLVENZVERFAHREN AUFGEHOBEN. So etwas in Ihrem Verfahren schon einmal gehört? Dann befinden Sie sich nämlich nicht mehr in der Insolvenz sondern in der sogenannten RESTSCHULDBEFREIUNGSPHASE (oder WOHLVERHALTENSPHASE). 

Der Unterschied: Wenn Sie in der Restschuldbefreiungsphase im Lotto gewinnen, dann gehört es Ihnen. Geschenke auch. 

Nur pfändbare Einkommensanteile aus Lohn und Gehalt und aus Erbschaft haben Sie für 6 Jahre abgetreten. SONST NICHTS!!!

Zu Ihrer Frage. Ihre Frau kann machen was sie will mit Ihrem Haus. Da on steht Ihnen de jure nichts zu. Und folglich gehört auch nicht sin die Insolvenzmasse.
 

Also ich glaube,wenn es einen Erlös gibt in der Ehe,ist es Zugewinn.
Würde aber hier einen Anwalt fragen.

Hallo,

leider darf ich keine Rechtsberatung machen und die Auskunft zu Ihrer Frage wäre nach Meinung einiger RA´s schon eine Rechtsauskunft und dann würde ich eine Abmahnung riskieren. Sorry.